
Helene M. aus Lüneburg: Vor zwei Jahren habe ich eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Als ich nach einer Risikosportart gefragt wurde, habe ich „nein“ angekreuzt. Inzwischen habe ich einen Motorradführerschein und mir auch eine Maschine zugelegt. Muss ich das der Versicherung nachmelden?
Finanztest: Nein, normalerweise sind Sie nicht dazu verpflichtet, so etwas nachzumelden. Die Frage im Antragsformular für eine Risikolebensversicherung, ob jemand Motorrad fährt, richtet sich üblicherweise lediglich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also den Moment, als Sie den Antrag ausfüllten. Den Motorradführerschein haben Sie erst danach erworben.
Tipp: Schauen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach. Wenn Sie nichts finden, fragen Sie Ihren Versicherer, wo geregelt ist, ob und in welchen Fällen Sie eine nachträgliche Anzeigepflicht haben.