
Vincent S. aus Berlin: Für meinen Kater Rudi baue ich in die Wohnungstür eine Katzenklappe ein. Muss ich meinen Hausratversicherer informieren?
Finanztest: Nein. Eine Katzenklappe stellt keine Gefahrerhöhung dar, die Sie dem Hausratversicherer melden müssten. Dies gilt zumindest für verkehrsübliche Klappen.
Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Klappe keinen Einbruch erleichtert. Über die Katzenklappe darf sich weder die Haustür von innen öffnen, noch ein Schlüssel von der Kommode angeln lassen. Sonst könnte Ihnen der Hausratversicherer grob fahrlässiges Handeln vorwerfen. In der Konsequenz kann er die Leistungen kürzen. Für solche Fälle ist es hilfreich, einen Hausrattarif zu haben, in dem der Versicherer kundenfreundlich auf den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Tipp: Nutzen Sie unseren Test, um einen geeigneten Hausrattarif zu finden: Hausratversicherungen im Vergleich.
-
- Grundsätzlich können sich Nachbarn bei allen Konfliktfälle individuell einigen. Wir erklären, welche Rechte und Regeln gelten, wenn es zu keiner Einigung kommt.
-
- Adventskranz und Tannenbaum begleiten viele durch die Weihnachtszeit − doch sie bergen auch Feuergefahren. So lässt sich das Brandrisiko minimieren.
-
- Böller, Batterien und Raketen. Innerhalb von vier Tagen, in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember, wird voraussichtlich wieder für mehr als 130 Millionen Euro...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.