Frage und Antwort Muss ich der Hausrat­versicherung den Einbau einer Katzenklappe melden?

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Frage und Antwort - Muss ich der Hausrat­versicherung den Einbau einer Katzenklappe melden?

Vincent S. aus Berlin: Für meinen Kater Rudi baue ich in die Wohnungs­tür eine Katzenklappe ein. Muss ich meinen Hausrat­versicherer informieren?

Finanztest: Nein. Eine Katzenklappe stellt keine Gefahr­erhöhung dar, die Sie dem Hausrat­versicherer melden müssten. Dies gilt zumindest für verkehrs­übliche Klappen.

Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Klappe keinen Einbruch erleichtert. Über die Katzenklappe darf sich weder die Haustür von innen öffnen, noch ein Schlüssel von der Kommode angeln lassen. Sonst könnte Ihnen der Hausrat­versicherer grob fahr­lässiges Handeln vorwerfen. In der Konsequenz kann er die Leistungen kürzen. Für solche Fälle ist es hilf­reich, einen Hausrat­tarif zu haben, in dem der Versicherer kundenfreundlich auf den Vorwurf der groben Fahr­lässig­keit verzichtet.

Tipp: Nutzen Sie unseren Test, um einen geeigneten Hausrat­tarif zu finden: Hausratversicherungen im Vergleich.

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