Regina W. aus Bremen: Ich besitze ein Mietshaus mit 25 Mietparteien. Für meine Einkommensteuererklärung hat das Finanzamt von mir die Vorlage sämtlicher Mietverträge gefordert. Darf das Finanzamt das verlangen?
Finanztest: Ja, das Finanzamt hat sehr weitgehende Rechte. Will es die Mietverträge sehen, muss man sie vorlegen. In der Regel genügt eine Kopie der Verträge. Die Beamten prüfen in diesen Fällen zum Beispiel, ob eine Wohnung verbilligt überlassen wird und ob Verträge mit Angehörigen dem Fremdvergleich standhalten. Die Kosten der vermieteten Immobilie kann man nämlich nur dann in voller Höhe absetzen, wenn die vereinbarte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Die umlagefähigen Nebenkosten zählen bei dem Mietpreisvergleich mit.