Frank A., Berlin: Ich habe vor neun Jahren für meinen Hausbau einen Kredit mit 15 Jahren Zinsbindung und 5,7 Prozent Zinsen aufgenommen. Ein Freund sagt mir, ich könne einfach nach zehn Jahren kündigen und auf ein günstigeres Darlehen umschulden. Geht das?
Finanztest: Ja, Sie müssen aber auf zwei Termine achten. Kredite mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung können Sie laut Gesetz jederzeit kündigen, wenn seit dem „vollständigen Empfang“ der Darlehenssumme zehn Jahre vorbei sind. Es kommt nicht auf den Vertragsabschluss, sondern auf den Auszahlungstermin an. Hat die Bank den Kredit in Raten nach Baufortschritt ausgezahlt, zählt das Datum der letzten Teilauszahlung. Außerdem müssen Sie sechs Monate Kündigungsfrist einhalten.
Beispiel. Ein Kreditnehmer hat die letzte Teilauszahlung am 15. November 2001 erhalten. Er kann erstmals am 15. November 2011 zum 15. Mai 2012 kündigen. Dann muss er keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
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- Kreditnehmer, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, müssen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Hier können Sie berechnen, wie viel die Bank verlangen darf.
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- Immer mehr Gerichte urteilen: Wegen Fehlern im Kreditvertrag steht Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn Kunden ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
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@MMBB: Auch ein Förderdarlehen mit einer von vorn herein vereinbarten Zinstreppe ist ein Festzinskredit. Sie können ihn laut Gesetz nach 10 Jahren kündigen.
Sie sollten prüfen, ob der Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist ermöglicht. Das ist bei staatlichen Förderdarlehen oft der Fall, zum Beispiel in den meisten Förderprogrammen der staatlichen KfW-Bank.
Guten Tag,
wir haben ein LAKRA-Förderdarlehen (Baden-Württemberg), bei dem ein effektiver Jahreszinssatz angegeben wurde, bei dem aber die Zinsbelastung in vereinbarten Schritten sukzessive ansteigt. Gilt hier ebenfalls die Sonderkündigungsmöglichkeit 10 Jahre nach kompletter Auszahlung?
Vielen Dank und viele Grüße