Doro Steitz, Berlin: Mein Lebensgefährte überlegt, sich privat krankenzuversichern. Hätte das Auswirkungen auf die beitragsfreie Mitversicherung unseres Sohns in meiner gesetzlichen Krankenkasse?
Finanztest: Nein. Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann Ihr Sohn weiterhin über Sie familienversichert bleiben. Prüft Ihre gesetzliche Krankenkasse dennoch einen Ausschluss Ihres Kindes, weisen Sie darauf hin, dass Sie nicht verheiratet sind.
Für verheiratete Eltern gelten andere Regeln. Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48 150 Euro im Jahr und verdient er mehr als der gesetzlich versicherte Ehepartner, kann das Kind nicht mehr beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sein.
Die Eltern müssten es dann entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit eigenem Beitrag von etwa 125 Euro monatlich versichern oder einen privaten Krankenschutz für Sohn oder Tochter abschließen. Die Beiträge dafür variieren je nach Unternehmen und können deutlich über 125 Euro monatlich liegen.
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