Karin S., Berlin: Meine Tochter studiert und bekommt in Zukunft knapp 400 Euro Bafög im Monat. Kann sie sich trotzdem noch kostenlos über meine Krankenkasse mitversichern?
Ja, die Bafög-Zahlung spielt keine Rolle, wenn die Krankenkasse prüft, ob die kostenlose Familienversicherung noch möglich ist.
Studenten können sich über die Eltern versichern, wenn ihr monatliches Einkommen bei derzeit maximal 355 Euro liegt. Zum Einkommen zählen zum Beispiel Zinsen oder Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit, nicht aber Bafög. Studenten mit einem Minijob dürfen sogar bis zu 400 Euro im Monat verdienen.
Bleibt Ihre Tochter unter den Grenzwerten, gilt bis zum 25. Geburtstag die Familienversicherung. Danach muss sie sich selbst versichern. Für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung zahlt sie einen reduzierten Einheitsbeitrag von derzeit knapp 60 Euro im Monat. Als Bafög-Empfängerin kann sie einen Zuschuss bekommen.
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