Jutta S., Duisburg: Ich bin 65 Jahre alt und als Hausfrau bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Nun bekomme ich aus einer Berufstätigkeit in meiner Jugend eine Minirente von rund 100 Euro im Monat. Die Rentenversicherung zieht davon einen Krankenkassenbeitrag ab. Darf sie das?
Finanztest: Ja, wenn Ihr Mann in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Dann scheiden Sie mit Renteneintritt aus der beitragsfreien Familienversicherung aus und werden selbst versicherungspflichtig. Die Einkommensfreigrenze von 365 Euro im Monat für die Familienversicherung gilt in diesem Fall nicht. Für Ihre Minirente werden 14,9 Prozent Kassenbeitrag fällig. Sieben Prozent übernimmt der Rentenversicherungsträger, Sie müssen also für Ihre 100 Euro Rente 7,90 Euro Krankenkassenbeitrag im Monat zahlen. Für andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge gehen aber keine Beiträge ab.
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Aber ...... was ist in diesem Fall?
Meine Frau kommt nicht in meine Familienversicherung (AOK), bin angestellt bei einer Firma (mein monatlicher Verdienst ca. 1.500 Euro brutto). Meine Frau bezieht seit ca. 2 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 109 EURO, monatlich. Den Krankenkassenbeitrag von ca. 148 EURO (monatlich) muss sie auch entrichten.
Wir haben ein Haus, in dem wir leben und haben zusätzlich darin 5 Wohnungen die vermietet werden. Die Miete wird an die Bank noch für die nächsten 13 Jahre abgetreten (Hypothek).
Gibt es hier keine Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag von 148 Euro zu reduzieren?
Oder kommt Sie deshalb nicht im meine Familienversicherung, weil die Mieten zum Einkommen gerechnet werden?
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