Robert S., Gießen: Mein Arbeitgeber will, dass ich neue Aufgaben übernehme und dafür den Lkw-Führerschein mache. Finanzieren muss ich die Fahrerlaubnis selbst. Muss das Finanzamt meine Kosten anerkennen?
Finanztest: Ja, unter bestimmten Bedingungen. Wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Lkw-Führerschein aus rein beruflichen Gründen brauchen, können Sie Ihre Ausgaben über die Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Lassen Sie den Arbeitgeber die berufliche Notwendigkeit bestätigen. Reichen Sie die Bestätigung mit der Rechnung von der Fahrschule und Ihrem Zahlungsbeleg beim Finanzamt ein. Wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über 920 Euro im Jahr liegen, sparen Sie Steuern.
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