Die Frage unseres Lesers Horst R. aus Kiel beantworten die Finanztest-Experten wie folgt:
Finanzämter erkennen Gewerkschaftsbeiträge bei Rentnern nicht immer als Werbungskosten an, weil sie einen Zusammenhang zwischen den Beiträgen und der Rente verneinen. Legen Sie bei einer Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Berufen Sie sich auf die Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (Az. S 2212 - A-2 St II 27). Danach müssen Finanzämter die Beiträge anerkennen.
Gewerkschaftsbeiträge dienen der Erzielung von Renteneinkünften; schließlich komme die Tarifarbeit der Gewerkschaften wegen der jährlichen Rentenanpassung an die durchschnittliche Zuwachsrate bei Löhnen und Gehältern mittelbar auch Rentnern zugute. Außerdem gelte das Beratungs- und Betreuungsangebot der Gewerkschaften auch für nicht mehr berufsaktive Mitglieder.
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