Frage und Antwort Kann ich als Rentner Gewerk­schafts­beiträge absetzen?

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Die Frage unseres Lesers Horst R. aus Kiel beant­worten die Finanztest-Experten wie folgt:

Finanz­ämter erkennen Gewerk­schafts­beiträge bei Rentnern nicht immer als Werbungs­kosten an, weil sie einen Zusammen­hang zwischen den Beiträgen und der Rente verneinen. Legen Sie bei einer Ablehnung Einspruch gegen den Steuer­bescheid ein. Berufen Sie sich auf die Verfügung der Ober­finanzdirektion Frank­furt am Main (Az. S 2212 - A-2 St II 27). Danach müssen Finanz­ämter die Beiträge anerkennen.

Gewerk­schafts­beiträge dienen der Erzielung von Renten­einkünften; schließ­lich komme die Tarif­arbeit der Gewerk­schaften wegen der jähr­lichen Renten­anpassung an die durch­schnitt­liche Zuwachs­rate bei Löhnen und Gehältern mittel­bar auch Rentnern zugute. Außerdem gelte das Beratungs- und Betreuungs­angebot der Gewerk­schaften auch für nicht mehr berufs­aktive Mitglieder.

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