Christine H.: Meine Tochter ist im zweiten Lehrjahr als Köchin. Ihr werden monatlich 20 Euro als vermögenswirksame Leistungen (VL) angeboten. Soll sie die nehmen, obwohl sie in einem Jahr studieren wird?
Finanztest: Ja, Ihre Tochter sollte einen VL-Sparvertrag abschließen, auf den der Arbeitgeber das Geld einzahlt. Es bietet sich ein Fondssparplan an, wenn sie bereit ist, ihren Vertrag länger laufen zu lassen. Die monatlichen Mindestraten liegen zwischen 13 und 40 Euro. Beginnt Ihre Tochter ihr Studium, hat sie oft drei Möglichkeiten: Sie kann die monatlichen Raten aus eigener Tasche weiterzahlen, sie kann sie reduzieren oder aussetzen.
Tipp: Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen des VL-Fondssparers bei 20 000 Euro oder darunter, erhält er vom Staat die Arbeitnehmersparzulage.
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