Frage und Antwort Geld vom Chef für Azubis

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Christine H.: Meine Tochter ist im zweiten Lehr­jahr als Köchin. Ihr werden monatlich 20 Euro als vermögens­wirk­same Leistungen (VL) angeboten. Soll sie die nehmen, obwohl sie in einem Jahr studieren wird?

Finanztest: Ja, Ihre Tochter sollte einen VL-Spar­vertrag abschließen, auf den der Arbeit­geber das Geld einzahlt. Es bietet sich ein Fonds­sparplan an, wenn sie bereit ist, ihren Vertrag länger laufen zu lassen. Die monatlichen Mindest­raten liegen zwischen 13 und 40 Euro. Beginnt Ihre Tochter ihr Studium, hat sie oft drei Möglich­keiten: Sie kann die monatlichen Raten aus eigener Tasche weiterzahlen, sie kann sie reduzieren oder aussetzen.

Tipp: Liegt das zu versteuernde Jahres­einkommen des VL-Fonds­sparers bei 20 000 Euro oder darunter, erhält er vom Staat die Arbeitnehmer­spar­zulage.

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