
Im Herbst muss ich das Laub harken, das von den Bäumen des Nachbarn auf mein Grundstück fällt. Darf ich dafür eine Entschädigung verlangen?
Ja, sie wird Laubrente genannt. Sie ist aber nur in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich gilt: Mit Herbstlaub muss man sich abfinden, auch mit dem vom Nachbarn. Das ist nur dann anders, wenn zum Beispiel deutlich mehr Laub als üblich über den Zaun fällt. Verstopfen fremde Blätter, Nadeln und Zapfen mehrfach die Dachrinne oder muss der Betroffene wegen Laubfalls häufig kehren und sein Garagendach reinigen, kann er finanziellen Ausgleich vom Nachbarn verlangen. Vorher können beide überlegen, den Baum zu stutzen oder sogar zu fällen. Steht er unter Schutz, lässt sich das Laub nicht vermeiden. Dann kann der Betroffene Laubrente fordern. Aber nicht, wenn er wegen seiner Bäume sowieso reinigen muss und der zusätzliche Aufwand durch die Blätter aus Nachbars Garten eher gering ausfällt.
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Wer viel Arbeit hat, wird alsbald nach Erleichterung suchen und hier mit dem verhassten Lärm von Laubsaugern bzw. -gebläsen verbinden müssen. Bei jeder noch unausgesprochenen Vereinbarung unter Nachbarn sollte daher auch diese weitere Streitquelle bereinigt werden.