Roland Schlichting aus Berlin: Mein 13-jähriger Sohn Yannick möchte ein eigenes Girokonto. Die Volksbank verlangt, dass beide Elternteile den Antrag auf das kostenlose Kinderkonto unterschreiben. Ich möchte das Konto für Yannick aber gerne alleine eröffnen. Die Mutter und ich haben zwar das gemeinsame Sorgerecht, leben aber getrennt. Geht das?
Finanztest: Nein. Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes nur gemeinschaftlich handeln. Dies gilt bei allen Banken und Sparkassen. Wenn Sie das Kinderkonto eröffnen, brauchen Sie die Unterschrift der Mutter.
Damit kein Elternteil ohne Wissen des anderen über das Konto verfügt, können Sie vertraglich vereinbaren, dass die Eltern auch das nur gemeinsam tun dürfen. In Landau gab das Landgericht einer Mutter recht, die den Vater verklagte, nachdem er das Sparguthaben des Sohnes eigenmächtig auf das eigene Konto überwiesen hatte (Az. 2 O 126/06).
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- Der Kinderkonten-Vergleich der Stiftung Warentest informiert, ob und zu welchen Bedingungen Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten ein Konto eröffnen können.
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