
Angela H. aus Hamburg: Ich bin seit zwei Jahren Abonnentin von Finanztest. Das Finanzamt erkennt aber meine Ausgaben für das Abo nicht als Werbungskosten an, weil in Finanztest zu viele allgemeine Informationen stehen. Lohnt sich ein Einspruch?
Finanztest: Das kommt darauf an. Die Beamten erkennen nur Fachzeitschriften und Zeitungen für den Beruf als Arbeitsmittel an. Ein Einspruch ist also nur erfolgreich, wenn der Sachbearbeiter überzeugt ist, dass Sie Finanztest fast nur aus beruflichen Gründen lesen. Das ist oft nicht einfach. Ein Bankkaufmann, der beispielsweise seine Ausgaben für das „Handelsblatt“ als Werbungskosten absetzen wollte, ist damit gescheitert. Begründung: Die Wirtschaftszeitung berichte auch über Politik oder Reise.
Auch die Notwendigkeit einer Zeitschrift für Ihre Kapitalanlage wäre kein Argument. Sie können Kosten für die Geldanlage wie Depotgebühren oder Kreditzinsen nicht zusätzlich absetzen. Das gilt leider auch für das Finanztest-Abo. Die Ausgaben sind mit dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1 602 Euro, Ehe- und gesetzliche Lebenspartner) abgegolten.
Tipp: Absetzen können Sie dagegen das jährliche Finanztest Spezial Steuern.