Carsten D., Ulm. Unsere Eigentümergemeinschaft besteht aus drei Personen. Zwei nutzen die Wohnung mit Familie selbst, die dritte ist vermietet. Muss die Gemeinschaft die Kosten für den Energieausweis übernehmen? Trifft sie bei Verstoß das ab Mai 2015 fällige Bußgeld?
Finanztest: Die Eigentümergemeinschaft muss den Energieausweis für das Gebäude in Auftrag geben und bezahlen.
Setzen Sie sich rechtzeitig vor dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Wohnung mit dem Verwalter in Verbindung, damit dieser einen Beschluss der Eigentümerversammlung vorbereitet. Denn dann brauchen Sie den Ausweis. Jeder Eigentümer hat Anspruch darauf, dass der Energieausweis erstellt wird. Selbst wenn die Mehrheit ablehnt, darf der Verwalter den Ausweis auf Kosten der Gemeinschaft bestellen.
Für die Einhaltung der Vorschriften sind die einzelnen Eigentümer verantwortlich und müssen bei Verstoß das Bußgeld bezahlen – nicht die Gemeinschaft.
Vorsicht: Wenn ein Eigentümer den Kauf- oder Mietinteressenten den Ausweis nicht vorlegt, kann er schon heute mit bis zu 15 000 Euro Bußgeld belegt werden. Eine Schonfrist bis Mai 2015 gilt nur für die Pflicht, die Energiekennwerte in Immobilienanzeigen anzugeben.