Frage und Antwort Eigentümer­gemeinschaft muss Energie­ausweis bezahlen

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Frage und Antwort - Eigentümer­gemeinschaft muss Energie­ausweis bezahlen

Carsten D., Ulm. Unsere Eigentümer­gemeinschaft besteht aus drei Personen. Zwei nutzen die Wohnung mit Familie selbst, die dritte ist vermietet. Muss die Gemeinschaft die Kosten für den Energie­ausweis über­nehmen? Trifft sie bei Verstoß das ab Mai 2015 fällige Bußgeld?

Finanztest: Die Eigentümer­gemeinschaft muss den Energie­ausweis für das Gebäude in Auftrag geben und bezahlen.

Setzen Sie sich recht­zeitig vor dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Wohnung mit dem Verwalter in Verbindung, damit dieser einen Beschluss der Eigentümer­versamm­lung vorbereitet. Denn dann brauchen Sie den Ausweis. Jeder Eigentümer hat Anspruch darauf, dass der Energie­ausweis erstellt wird. Selbst wenn die Mehr­heit ablehnt, darf der Verwalter den Ausweis auf Kosten der Gemeinschaft bestellen.

Für die Einhaltung der Vorschriften sind die einzelnen Eigentümer verantwort­lich und müssen bei Verstoß das Bußgeld bezahlen – nicht die Gemeinschaft.

Vorsicht: Wenn ein Eigentümer den Kauf- oder Miet­interes­senten den Ausweis nicht vorlegt, kann er schon heute mit bis zu 15 000 Euro Bußgeld belegt werden. Eine Schon­frist bis Mai 2015 gilt nur für die Pflicht, die Energiekenn­werte in Immobilien­anzeigen anzu­geben.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.04.2020 um 17:10 Uhr
    Kosten Kopie Energie­ausweis

    @Robert001: Es gibt keine gesetzlichen Regelung zur Bepreisung der Kopierkosten. Die Mitglieder der WEG können, wenn sie möchten hierzu eine Regelung im Verwaltervertrag treffen. (maa)

  • Robert001 am 13.02.2020 um 12:35 Uhr
    Kosten Kopie dieses erstellten Energie­ausweis

    Hallo Zusammen,
    bei uns ist der Energie­ausweis wie oben beschrieben erstellt. Jetzt will der Hausverwalter 15,00 € plus Porto für eine Kopie. Kann das sein?
    Viele Grüße