Heinz B., Berlin: Seit Jahren parke ich meinen Motorroller auf dem Gehweg. Nun soll ich plötzlich 15 Euro Verwarnungsgeld bezahlen. Ist das rechtens?
Finanztest: Ja, das Verwarnungsgeld ist rechtens, auch wenn in Berlin und vielen anderen Städten die Zweiräder auf Gehwegen meist geduldet werden. Die Ordnungsbehörden haben einen Ermessensspielraum. Sie können einschreiten, müssen aber nicht.
Wo Parkraum knapp ist, geschieht meist nichts. Sonst müssten die Zweiräder auf den Parkplätzen stehen und würden den Autos den Platz wegnehmen.
Doch stört der Roller oder das Motorrad auf dem Gehweg oder ruft ein verärgerter Mitmensch die Polizei, schrumpft der Ermessensspielraum und das Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro wird fällig. Behindert das Motorrad andere oder steht es länger als eine Stunde, kostet das sogar 25 Euro Bußgeld.
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