Die Frage: „Mein Mann und ich engagieren uns ehrenamtlich. Mein Mann ist Ko-Trainer in der Fußballmannschaft unseres Sohnes und ich helfe immer wieder bei Schulfesten aus. Sind wir bei einem Unfall versichert?“
Die Antwort von Finanztest
Ja, das sind Sie. Freiwillige Helfer sind oft abgesichert, wenn ihnen im Ehrenamt etwas passiert. Helfen Sie bei Schulfesten mit, sind Sie über die Schule Ihres Sohnes gesetzlich unfallversichert. Das gilt für Ehrenamtliche, die für Kommunen oder Kirchen tätig sind, also dem Wohl aller dienen. Übungsleiter oder Kotrainer, wie Ihr Mann, sind meist über die gesetzliche Unfallversicherung VBG abgesichert. Dafür muss der Vereinsvorstand Mitglieder über Sammelverträge absichern. Er entscheidet, welche Risiken versichert sind. Andere Ehrenämtler, die nicht über den Verein gesetzlich versichert sind, können sich freiwillig für 3 Euro im Jahr bei der VBG versichern. Details lesen Sie unter www.vbg.de/ehrenamt. Haben Sie und Ihr Mann bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen? Dann zahlt auch diese, wenn Ihr Mann in seiner Freizeit – also auch bei der Vereinsarbeit – verunglückt.
Tipp: Mit Fragen zur Unfallversicherung beim Ehrenamt wenden Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesarbeitsministeriums unter Telefon: 030/2 21 91 10 02.