Christoph M. per Mail: Ich habe vor 20 Jahren eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen und sie einige Jahre beitragsfrei gestellt. Nun will ich wieder einzahlen, aber der Versicherer lässt mich nicht. Darf er das?
Finanztest: Ja, Sie hatten einen gesetzlichen Anspruch darauf, Ihren Vertrag beitragsfrei zu stellen, aber keinen, ihn wieder aufleben zu lassen. Hier sind Sie auf die Vertragsbedingungen oder die Kulanz Ihres Versicherers angewiesen.
Auch steuerlich gibt es eine Einschränkung. Da Sie Ihre Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen haben, ist die spätere Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und mindestens fünf Jahren Beitragszahlung für Sie steuerfrei. Für künftige Beiträge würde das nur gelten, wenn Sie unter zwei Jahren pausiert hätten. Da Sie länger nicht einzahlten, wären die Erträge daraus steuerpflichtig.
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Eine Beitragsfreistellung ist – wie Sie jetzt merken – in den meisten Fällen keine gute Wahl. Zuerst müssen die Bedingungen der Versicherung erfüllt sein, um die Police überhaupt beitragsfrei stellen zu können und dann ist man auf die Kulanz des Versicherers angewiesen, wenn man den Vertrag weiter bedienen möchte. Zudem fallen bei einer Beitragsfreistellung etliche Kosten an. Nach dem Stornoabzug für die Vertragsveränderung folgen stetige Verwaltungskosten, die vom bereits angesparten Guthaben abgezogen werden. Eine Beitragsfreistellung lohnt sich grundsätzlich nicht, höchstens für eine sehr kurze Zeit. Hier ist nur noch eine Kündigung der Lebensversicherung sinnvoll. Dafür ist es ratsam sich Profis zur Seite zu holen und die Police „richtig“ kündigen zu lassen, um sofort einen höheren Rückkaufswert zu erzielen. Zusätzlich können Sie sich einer Anspruchsgemeinschaft anschließen, um alle Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzufordern. Auch Verluste können dadurch steuerlich gelt