Gustav G. aus Hameln: Von meiner privaten Krankenversicherung habe ich im Jahr 2012 rund 1 000 Euro Beitrag erstattet bekommen, weil ich keine Leistungen beansprucht habe. Ich habe aber Arztkosten von 600 Euro selbst bezahlt. Ich weiß, dass ich die Erstattung in der Steuererklärung angeben muss. Kann ich auch meine Kosten abrechnen?
Finanztest: Ja, Ausgaben für ärztliche Behandlungen sind Krankheitskosten, die das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkennt. Steuern sparen Sie aber nur mit dem Teil, der über Ihre zumutbare Belastung hinausgeht. Diese steigt mit der Höhe Ihrer Einkünfte.
Schon wenn Sie alleinstehend sind, ein Kind haben und Einkünfte von 30 000 Euro im Jahr erzielen, beträgt die zumutbare Belastung 900 Euro. Für Ihre 600 Euro Arztkosten allein bekämen Sie keinen Steuervorteil. Erst wenn Sie Krankheitskosten von mehr als 900 Euro nachweisen, sparen Sie mit dem Betrag über der Grenze Steuern.
Trotzdem müssen Sie Erstattungen für den Basisschutz der Krankenversicherung in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt zieht diese vom Krankenversicherungsbeitrag ab, den Sie 2012 als Sonderausgaben absetzen können. Sinkt der Beitrag um 1 000 Euro, müssen Sie bei 30 Prozent Grenzsteuersatz auf 300 Euro Steuerersparnis verzichten. Von der Beitragserstattung bleiben Ihnen nur 700 Euro, wenn Sie keine weiteren Krankheitskosten in der Steuererklärung nachweisen können.