Gudrun M., 70 Jahre, aus Chemnitz: Ich habe für den Sommer eine Kreuzfahrt gebucht. Nach dem Schiffsunglück in Italien bin ich sehr verunsichert und möchte meine Reise stornieren. Springt die Reiserücktrittsversicherung in solch einem Fall ein?
Finanztest: Nein, Angst vor einem Schiffbruch gehört nicht zu den versicherten Risiken in einer Reiserücktrittsversicherung. Ihr Versicherer wird die Stornokosten nicht übernehmen, wenn Sie die Reise aus diesem Grund absagen. Sollten Sie allerdings eine Fahrt auf der verunglückten Costa Concordia gebucht haben, werden Betroffene nach Auskunft des Kreuzfahrtveranstalters Costa Crociere auf ein anderes Schiff umgebucht. Eine kostenlose Stornierung war bis zum 7. Februar möglich.
Eine Reiserücktrittsversicherung springt vor allem ein, wenn Versicherte krank werden und die Reise deshalb nicht antreten können oder auch, wenn nahe Angehörige schwer erkranken.
Tipp: Unseren jüngsten Test finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung.