Ina M., Berlin: Mein Arbeitgeber hat im Juni 2000 eine Direktversicherung für mich abgeschlossen. Der Kollektivvertrag beruht auf Entgeltumwandlung aus dem Gehalt. Inzwischen ist das Unternehmen insolvent. Bleibt mir die Direktversicherung erhalten?
Finanztest: Das ist nicht sicher. Der Insolvenzverwalter, der an die Stelle Ihres Arbeitgebers getreten ist, kann die Versorgungszusage widerrufen und den Vertrag kündigen. Dann ist Ihr Geld weg. Das kann selbst dann passieren, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber zuvor den Versicherungsschein überlassen hat, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 3 AZR 267/09).
Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2001 abgeschlossen wurden, gelten bessere Regeln. Schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung ab und fließen die Beiträge per Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn, kann die betriebliche Altersvorsorge von Beginn an nicht verfallen.
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