Bettina L., Kirchheim:
Ich habe meinen Bausparvertrag schon angespart, benötige aber kein Geld zur Finanzierung. Wie lange muss ich warten, wenn ich nur mein Guthaben ausgezahlt haben möchte?
Finanztest: Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt ist, können Sie jederzeit über Ihr Guthaben verfügen. Eine Wartezeit gibt es in diesem Fall nicht. Die Mitteilung über die Zuteilung schickt die Bausparkasse normalerweise automatisch.
Ist der Vertrag noch nicht zugeteilt, müssen Sie entweder bis zur Zuteilung warten oder Sie müssen den Vertrag kündigen, um an Ihr Guthaben zu kommen. Die Kündigung ist jederzeit möglich. Anspruch auf Auszahlung des Guthabens haben Bausparer allerdings meist erst drei bis sechs Monate nach der Kündigung – je nach Tarif und Bausparkasse. Dennoch ist normalerweise auch eine Sofortauszahlung möglich. Dafür verlangen Bausparkassen aber ein Vorfälligkeitsentgelt bis zu 3 Prozent des Guthabens.
Vor einer Kündigung sollten Sie in die Tarifbedingungen schauen. Oft bekommen Bausparer die Abschlussgebühr zurück oder sie erhalten Bonuszinsen, wenn sie kein Darlehen nehmen. Dafür gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen: Mal muss der Vertrag bereits zugeteilt sein, mal muss eine Sparzeit von sieben Jahren oder eine bestimmte Bewertungszahl erreicht sein. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, noch etwas auf das Geld zu warten.
Das Gleiche gilt, wenn Sie Bausparförderung erhalten haben. Kündigen Sie vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist, gehen Prämien und Zulagen verloren.
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