Dennis Prasno, Flensburg:
Ich habe kürzlich einen Taschenrechner gekauft. Er ist kaputt gegangen und ich habe ihn gegen ein neues Gerät umgetauscht. Beginnt die Garantie jetzt von vorn?
Finanztest: Wenn Sie für Ihr Austauschgerät keinen neuen Garantiezettel bekommen haben, gilt die Restlaufzeit der alten Garantie. Denn mit der freiwilligen Garantie wollen Hersteller nur für die Fehlerfreiheit der ursprünglich verkauften Ware einstehen.
Allerdings haben Sie für das Austauschgerät die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler. Hat der neue Rechner eine Macke, können Sie ihn innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe entweder umtauschen, den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Im letzten Fall kann es sein, dass Sie Nutzungsersatz leisten müssen. Die Faustregel für die Berechnung: Kaufpreis durch voraussichtliche Lebenserwartung des Rechners teilen und mit tatsächlicher Nutzungsdauer multiplizieren.
Wenn Sie anderswo einen teureren Ersatz besorgen mussten, können Sie für die Differenz Schadenersatz verlangen.
Tritt der Mangel am neuen Gerät erst später als sechs Monate nach dessen Übergabe auf, müssen Sie nachweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, um Ersatz zu bekommen.
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