Irmhild H. aus Rabenhorst: Im Artikel Gesetzliche Krankenversicherung: Für Rentner teurer, schrieben Sie, dass Mini-Betriebsrenten unter 120,74 Euro monatlich in der Krankenkasse beitragsfrei sind. Ich bin pflichtversichert, aber von meiner VBL-Rente von 77,64 Euro werden mir 12,81 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Ist das ungesetzlich?
Finanztest: Die Mindestgrenze gilt auch für Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Wie hoch Ihre gesetzliche Rente ist, ist dabei egal. Sie müssen jedoch Kassenbeiträge zahlen, wenn Sie darüber hinaus weitere Versorgungsbezüge beziehen, beispielsweise von einem berufsständischen Versorgungswerk, und Ihre Zusatzbezüge insgesamt die Obergrenze, bis zu der Betriebsrenten beitragsfrei sind, übersteigen. Ist dies nicht der Fall, dürfte Ihre Krankenkasse keine Beiträge auf Ihre VBL-Rente erheben, weil Sie ja pflichtversichert sind. Dann sollten Sie dort Widerspruch einlegen.