Maren S., Berlin: Mein Freund macht zurzeit ein Praktikum in Berlin und möchte während dieser Zeit bei mir wohnen. Muss ich den Vermieter sofort darüber informieren? Und kann der Vermieter verbieten, dass mein Freund auf Dauer bei mir einzieht, wenn er eine feste Stelle in Berlin findet?
Finanztest: Besuch müssen Sie Ihrem Vermieter nicht melden, wenn er nicht länger als acht Wochen bleibt. Drei Monate gelten aber nicht mehr als Besuch (Amtsgericht Frankfurt, Az. 3 C 5170/94). Wohnt Ihr Freund so lange bei Ihnen, müssen Sie Ihrem Vermieter Bescheid geben.
Verbieten darf der Vermieter den Einzug nicht, wenn es sich um Familienangehörige oder den nichtehelichen Lebenspartner handelt und die Wohnung groß genug ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az. RE-Miet 2/96).
-
- Wann darf ich meine Wohnung untervermieten? Wir erklären die Rechtslage. Mit dem Musterschreiben können Sie Ihren Vermieter auffordern, einer Untervermietung zuzustimmen.
-
- Die Mietpreisbremse funktioniert. test.de liefert eine Anleitung in vier Schritten und eine Tabelle mit über 700 Fällen, in denen die Mietpreisbremse gegriffen hat.
-
- Die Mieten steigen rasant. Und oft stärker als zulässig. Wo die Mietpreisbremse gilt, können Mieter sich gegen überzogene Forderungen wehren. Das ist gar nicht schwer....
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.