Finanztest-Leser Gregor P. aus Bergisch-Gladbach schreibt uns: Ich wohne in einem 80 Jahre alten Eigenheim. Nach einem Wasserrohrbruch sagte der Klempner, ich müsse alle Bleileitungen austauschen lassen. Andernfalls müsse er die Leitungen sperren und dies dem Gesundheitsamt melden. Stimmt das?
Klempner hat nichts zu melden
Finanztest antwortet: Nein. Handwerker dürfen keine „quasi-hoheitlichen Tätigkeiten“ ausüben, so das Umweltbundesamt. Im selbstgenutzten Eigenheim sei der Besitzer zwar „gehalten, aus der Überschreitung der chemischen Parameter für Blei in seiner Hausinstallation Konsequenzen zu ziehen“. Tauscht er die Rohre nicht aus, gibt es jedoch keine Sanktionen. Das Gesundheitsrisiko durch Bleirohre in Ihrem Eigenheim tragen Sie also selbst. Den Klempner geht das nichts an.
Vermieter trotzdem in der Pflicht
Vermieter dagegen müssen dafür sorgen, dass Blei nicht in einer höheren Konzentration als 0,010 Milligramm pro Liter an der Trinkwasserstelle enthalten ist. „Es ist davon auszugehen, dass dieser Wert in vielen Fällen nicht eingehalten werden kann, wenn Bleirohre verwendet wurden“, so das Umweltbundesamt. Mieter haben laut Trinkwasserverordnung einen Schutzanspruch, dem der Vermieter verpflichtet ist.
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