Herbert F. aus Münster:
Ich habe in Finanztest gelesen, dass Hausbesitzer mit vermögenswirksamen Leistungen (vL) auch ein Baudarlehen zurückzahlen können. Meine Bank sagt aber, ich könnte die vL nur auf einen neuen Bausparvertrag einzahlen lassen, um damit später einen Teil meines Baukredits abzulösen. Ist das richtig?
Finanztest: Nein. Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer vL auch zur Entschuldung von Wohneigentum einsetzen. Dafür haben Banken und Bausparkassen einfache Vordrucke.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der Arbeitgeber überweist die vL direkt auf das Darlehenskonto. Oder der Arbeitnehmer lässt sich das Geld aufs eigene Konto auszahlen. In diesem Fall muss er dem Arbeitgeber die Verwendung für die Schuldentilgung durch eine Bestätigung des Kreditgebers nachweisen.
Die vL können Sie zur Senkung Ihrer Belastung oder zur zusätzlichen Tilgung einsetzen. Während der Zinsbindung sind Kreditinstitute allerdings meist nicht bereit, nachträglich eine höhere Tilgung durch vL zu vereinbaren (Ausnahme: Bauspardarlehen). Vermutlich bezieht sich darauf die Antwort Ihrer Bank.
Eine bessere vL-Anlage als die Kredittilgung gibt es nicht. Fließen zum Beispiel monatlich 40 Euro vL zusätzlich auf das Kreditkonto, verringert das die Restschuld bei einem Zinssatz von 5 Prozent nach zehn Jahren um gut 6 200 Euro. Arbeitnehmer mit niedrigem zu versteuernden Einkommen (Alleinstehende maximal 17 900, Ehepaare 35 800 Euro) erhalten vom Finanzamt 10 Prozent Sparzulage auf vL-Beträge bis zu 480 Euro im Jahr.
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- Volltilgerdarlehen bieten feste Zinsen und konstante Raten über die gesamte Finanzierungslaufzeit. Wer Angebote vergleicht, vermeidet hohe Zinsen und spart Tausende Euro.
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- Kreditnehmer, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, müssen Vorfälligkeitsentschädigung zahIen. Unser Rechner zeigt, was die Bank in Ihrem Fall verlangen darf.
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- Mit dem Kreditrechner der Stiftung Warentest können Sie Angebote vergleichen, die Restschuld am Ende der Zinsbindung oder den passenden Tilgungssatz berechnen.
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Moin Briardwally,
ich bin in genau dem selben Dilemma. Mein AG verlangt für eine Auszahlung auf mein Girokonto analog §3 des 5. VermBG die Bestätigung des Gläubigers, dass die Immobilie im Inland liegt und das Darlehen vom AG zur Senkung der Belastung des AN mitgetilgt werden darf. Die Bank (DKB) weigert sich allerdings das zu verschriftlichen.
Eine Zahlung von AG nach Darlehenskonto benötigt dieses Einverständnis nach meinem Verständnis des §2 des 5. VermBG allerdings nicht. Das kannst du deinem AG einfach auftragen seinen VWL-Teil dorthin zu überweisen. Wenn die Immobilie denn im Inland liegt... Mein AG verlangt allerdings auch weiterhin einen Nachweis von der Bank. Ein Ombudsmannverfahren läuft in dieser Sache.
MfG
Walter Briese aus Garbsen (Hannover):
Ich habe bei meiner Sparkasse noch ein Baudarlehen laufen, in dem ich die Möglichkeit habe jährlich bis zu 1000€ Sondertilgung in Anspruch zu nehmen.
Daher hatte ich vor, die Vermögenswirksamen Leistungen meiner Frau auf diesen Vertrag einzuzahlen. Eine direkte Zahlung des Arbeitgebers lehnt die Sparkasse ab, will mir aber auch keine Bestätigung ausstellen, dass die Zahlung zur Schuldentilgung verwendet wird, weil in dem Baufinanzierungsprodukt VL-Leistungen nicht vorgesehen sind. Solch eine Bestätigung ist aber andererseits Voraussetzung dafür, dass der AG meiner Frau diese Leistung zunächst auf das Gehaltskonto meiner Frau überweist.
Ist diese Vorgehensweise konform mit dem Vermögensbildungsgesetz?
Kommentar vom Autor gelöscht.