Helmut R. aus Ulm:
Das Unternehmen, bei dem ich arbeite, steckt tief in der Krise. Ich bin nicht sicher, ob unser Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für uns ordnungsgemäß abführt. Kann ich meinen Krankenversicherungsschutz verlieren, wenn mein Arbeitgeber den Kassenbeitrag nicht zahlt?
Finanztest: Das hängt davon ab, ob Sie Pflichtmitglied (also mit einem Monatseinkommen bis zu 3 375 Euro brutto) oder freiwillig krankenversichert sind.
Pflichtmitglieder brauchen sich nicht zu sorgen. Bei ihnen ist allein der Arbeitgeber verantwortlich, auch für den Arbeitnehmeranteil. Wenn ein Unternehmen die Beiträge nicht zahlt, entsteht dem Versicherten daraus kein Nachteil. Das Unternehmen schuldet der Krankenkasse die Beiträge – selbst wenn es nicht einmal mehr in der Lage war, Löhne auszuzahlen. Geschäftsführer, die Kassenbeiträge vorenthalten, machen sich strafbar, die Sozialversicherung hat im Fall der Insolvenz Vorrang vor anderen Gläubigern. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil deutlich gemacht (Az. 5 StR 16/02).
Anders ist es, wenn Sie freiwillig versichert sind. Dann schulden Sie selbst der Kasse die Beiträge. Zieht Ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge direkt ein, müssen Sie darauf achten, dass er sie auch weiterleitet. Denn wenn die Krankenkasse drei Monate in Folge keinen Beitrag erhält, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Im Zweifel ist es besser, bei der Kasse nachzufragen, ob alles klar ist.
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