
Cornelia Dahmen (rechts im Bild) im Gespräch mit Beate Bextermöller
Die Doktorandin und angehende Ärztin Cornelia Dahmen (27) aus Rostock möchte beim Einstieg in das Berufsleben die richtige Wahl für Altersvorsorge und Schutz bei Berufsunfähigkeit treffen. Ihre Fragen stellt sie der Finanztest-Projektleiterin Beate Bextermöller.
Gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerk?
Cornelia Dahmen: Ich starte demnächst als Assistenzärztin und bin dann über die Ärztekammer Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung, die eine eigenständige Rentenversicherung anbietet. Bin ich damit raus aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Finanztest: Das hängt von Ihnen ab. Die berufsständischen Versorgungswerke bieten den Angehörigen der kammerfähigen freien Berufe wie Ärzten, Anwälten oder Apothekern eine eigene Altersvorsorge an. Sie als Ärztin können sich also von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen – auch wenn Sie angestellt sind.
Wie viel muss ich in das Versorgungswerk einzahlen?
Der Beitrag, den Sie als angestellte Ärztin in das Versorgungswerk zahlen müssen, entspricht dem Beitrag, den Sie sonst an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten.
Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk im Fall einer Berufsunfähigkeit?
Die berufsständische Versorgung umfasst auch einen Berufsunfähigkeitsschutz. Leistungen gibt es in der Regel erst, wenn Sie gar nicht mehr als Ärztin arbeiten können. Es besteht in der Regel kein Schutz für die zuletzt ausgeübte, etwa fachärztliche Tätigkeit. Wer als Chirurg nicht mehr operieren kann, ist aber möglicherweise in der Lage, noch eine andere ärztliche Tätigkeit auszuüben. Eine private bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung wäre als Ergänzung ideal.
Wie finde ich guten Berufsunfähigkeitsschutz?
Sehr gute Angebote finden Sie in unserem Test Berufsunfähigkeitsversicherung (Finanztest 8/2015). Wenden Sie sich an mehrere Versicherer gleichzeitig und bitten Sie um ein Angebot. So ist die Chance am größten, einen vernünftigen Vertrag zu bekommen. Denken Sie daran, Angeboten, die Sie letztlich nicht haben möchten, rechtzeitig innerhalb von 30 Tagen zu widersprechen.
Fallstricke
Worauf muss ich achten?
Achten Sie darauf, dass der Versicherer bereits zahlt, wenn Sie Ihre letzte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – also ohne zu prüfen, ob für Sie nicht noch eine andere adäquate Tätigkeit möglich ist. Außerdem sollte er bereits zahlen, wenn Sie voraussichtlich sechs Monate außerstande sind, in Ihrem letzten Job weiterzuarbeiten.
Warum ist eine „Nachversicherungsgarantie“ wichtig?
Der Absicherungsbedarf erhöht sich im Laufe des Lebens oft deutlich. Mit der Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, bei wichtigen Änderungen Ihrer Lebensumstände eine Rentenerhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen – etwa nach Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltssteigerung. Einige Tarife lassen eine Anhebung auch ohne Anlass zu. Oft bieten Versicherer die Nachversicherungsgarantie allerdings nur bis zu einem bestimmten Alter an, häufig 45 Jahre. Außerdem ist der finanzielle Spielraum für Erhöhungen eher gering. Achten Sie deshalb schon bei Vertragsabschluss darauf, dass die Leistung des Versicherers Ihren finanziellen Bedarf deckt, der durch Einkommensverluste nach Berufsunfähigkeit entsteht.
Kombi-Policen
Ich habe Angebote bekommen, die einen Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Rentenversicherung kombinieren. Was halten Sie davon?
Wenig. Wir empfehlen, die Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit von der Altersvorsorge zu trennen. Ein Versicherer mit gutem Berufsunfähigkeitsschutz bietet nicht automatisch eine gute Altersvorsorge an. Außerdem ist eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung allein schon teuer. Gerade für junge Leute ist das häufig eine hohe finanzielle Belastung. Wer wenig verdient oder arbeitslos wird, ist mit einem teuren Kombivertrag finanziell schnell überfordert. Kündigt er den Vertrag, steht er ohne Berufsunfähigkeitsschutz da.