
Dennis Diefenbach im Gespräch mit Finanztest-Redakteurin Renate Daum.
2016 ist Finanztest 25 Jahre alt geworden. Zu unserem Geburtstag haben wir junge Menschen eingeladen, uns Fragen zu stellen. Der Mathematiker Dennis Diefenbach (28) ist im Juni 2015 nach Saint-Etienne in Frankreich gezogen. Die Universität der Stadt in der Nähe von Lyon hat ihn für drei Jahre als Doktorand angestellt. Nun will er wissen, was rund um seinen Auslandsaufenthalt zu beachten ist.
Melderechtliches
Dennis Diefenbach: Seit dem Umzug nach Frankreich habe ich keinen Wohnsitz in Deutschland mehr. Daher habe ich ein Abmeldeformular ans Einwohnermeldeamt geschickt, aber keine Antwort bekommen. Soll ich nachhaken?
Finanztest: Ja, fordern Sie eine Abmeldebescheinigung an. Die brauchen Sie zum Beispiel, wenn deutsche Auslandsvertretungen Passangelegenheiten für Sie bearbeiten sollen. Ohne die Bescheinigung dauert das länger und kostet mehr.
Konto
Meine Direktbank hat mir das Tagesgeldkonto gekündigt, weil ich nicht mehr in Deutschland wohne. Dabei hat sie selbst ausländische Wurzeln. Eine andere Bank hat mich als Kunde akzeptiert. Wie kann das sein?
Manche Banken akzeptieren nur Kunden mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland. Ob das so ist, steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank. Wer bei der Kontoeröffnung schon weiß, dass vielleicht ein Umzug ins Ausland ansteht, sollte darauf achten, dass es keine solche Klausel in den Geschäftsbedingungen gibt.
Haftpflicht
Meine Privathaftpflichtversicherung hat mir bestätigt, dass sie auch für Schäden in Frankreich aufkommt. Wie ist das bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Es war gut, dass Sie eine Bestätigung für den Haftpflichtschutz eingeholt haben. Er erstreckt sich nicht ohne Weiteres und nicht auf Dauer auf das Ausland. Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten dagegen weltweit, aber auch in diesem Fall sollten Sie sich den Schutz bestätigen lassen. Wie sieht es eigentlich mit Ihrer Krankenversicherung aus?
Krankenversicherung
Ich gehöre keiner deutschen Krankenkasse mehr an. Über meinen Arbeitgeber bin ich in Frankreich gesetzlich krankenversichert.
Gut, das erspart Ihnen eine private Auslandskrankenversicherung. Bei Fragen zum Versicherungsschutz im Ausland ist übrigens die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) eine gute Anlaufstelle.
Gilt der Stempel eines französischen Zahnarzts als Vorsorgenachweis im deutschen Bonusheft?
Nur mit Glück. Der Zahnarzt muss eigentlich einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland haben. Es gibt aber Krankenkassen, die Stempel eines Zahnarztes aus dem EU-Ausland manchmal anerkennen. Sie müssen also auf Kulanz der Krankenversicherung hoffen.
Rentenbeiträge
Werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente aus Frankreich in Deutschland anerkannt?
Ja, die Länder der Europäischen Union erkennen untereinander rentenrelevante Zeiten an. Sammeln Sie in Frankreich alle Belege, die mit der Sozialversicherung zu tun haben und beantragen Sie nach der Rückkehr bald eine Kontenklärung bei Ihrem Rentenversicherungsträger in Deutschland.
Arbeitslosengeld
Bekomme ich Arbeitslosengeld I, wenn ich nach der Rückkehr nicht gleich einen Job finde?
Nein. Die Zeiten als Angestellter im EU-Land Frankreich zählen zwar als Versicherungszeit für die Arbeitslosenversicherung. Sie müssen nach Ihrer Rückkehr aber wenigstens ein paar Monate lang in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um Arbeitslosengeld I zu bekommen.
Steuern
Ich hatte 2015 in Deutschland und Frankreich Einkünfte und wohne in Frankreich. Wo muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Sie müssen in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben, weil Sie in beiden Einkünfte erzielt haben. Wer nicht in Deutschland wohnt, aber hier Einkünfte hat, egal ob Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen, ist beschränkt steuerpflichtig. Doppelt versteuern müssen Sie Ihre Einkünfte nicht, da es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich gibt.