2016 ist Finanztest 25 Jahre alt geworden. Zum Geburtstag haben wir junge Menschen eingeladen, uns Fragen zu stellen. In dieser Ausgabe kommt Johanna Meier zu Wort. Die 28-Jährige fand nach Ende ihres Studiums keine feste Anstellung. Seitdem jobbt sie als freiberufliche Autorin. Mit Finanztest-Redakteurin Simone Weidner spricht sie über Steuern und über ihre soziale Absicherung als Freiberuflerin.
Erst zum Finanzamt
Johanna Meier: Ich habe einen Master in deutschem Recht. Seitdem bin ich als Autorin freiberuflich journalistisch tätig, suche aber eine Festanstellung als Redakteurin. Muss ich meine Honorartätigkeit dem Finanzamt melden?
Finanztest: Der erste Schritt für Freiberufler führt zum Finanzamt. Dort müssen Sie sich steuerlich registrieren. Sie füllen den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus und bekommen Ihre Steuernummer. Mit dieser Nummer sind Sie als Selbstständige steuerlich zu identifizieren. Deshalb müssen Sie diese zum Beispiel auf jeder Rechnung angeben.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Sie müssen sich als Freiberuflerin hauptsächlich mit der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – herumschlagen. Einkommensteuer zahlt jeder auf seine persönlichen Einkünfte. Die Höhe hängt maßgeblich vom Gewinn ab. Die Gewinnermittlung ist deshalb der Hauptbestandteil der Einkommensteuererklärung. Liegt der Gewinn unter dem Steuergrundfreibetrag von 8 652 Euro im Jahr 2016, bleibt er steuerfrei.
Was teile ich dem Finanzamt mit?
Zur Steuererklärung reichen Sie eine formlose Gewinnermittlung ein, wenn Sie mit Ihren Einnahmen im Vorjahr unter 17 500 Euro im Jahr lagen. Zur Gewinnermittlung listen Sie Einnahmen und Ausgaben auf und ermitteln aus der Differenz Ihren Gewinn. Das nennt man auch Einnahmeüberschussrechnung. Dafür sammeln Sie das ganze Jahr Belege für Ausgaben und Einnahmen. Liegen Sie mit Ihren Einnahmen über 17 500 Euro, müssen Sie eine sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung in der „Anlage EÜR“ zur Steuererklärung machen. Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 17 500 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro betragen wird, müssen Sie als sogenannter Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf Ihr Honorar erheben. Fürs erste Jahr müssen Sie das vorab einschätzen.
Altersvorsorge ist freiwillig
Nach dem Studium habe ich mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. 170 Euro zahle ich monatlich, inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Gibt es weitere Pflichtversicherungen?
Nein, neben der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es keine Pflichtversicherungen für selbstständige Freiberufler. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sorgen Selbstständige freiwillig fürs Alter vor. Eine Pflicht für Selbstständige, sich für das Alter finanziell abzusichern, wird immer mal wieder auf politischer Ebene diskutiert.
Kann ich eigentlich der Künstlersozialkasse beitreten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können freischaffende Publizisten Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) werden. Die KSK ist eine Institution, die für ihre Mitglieder Sozialversicherungsbeiträge abführt, also Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge – ähnlich wie Arbeitgeber für Arbeitnehmer. Die Monatsbeiträge berechnen sich nach Ihrem Einkommen. Die eine Hälfte des Beitrags zahlt das Mitglied, für die andere Hälfte kommen Staat und Unternehmen auf. Eine Mitgliedschaft in der KSK lohnt sich, wenn Sie planen, langfristig freiberuflich zu arbeiten und der Autorenberuf auch Hauptberuf ist.
Zusätzlicher Versicherungsschutz
Welche Policen sind noch wichtig?
Sehr wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen oder fremde Sachen beschädigen. Eine Hausratversicherung ist sinnvoll, wenn Sie teure Gegenstände in Ihrer Wohnung haben, die Sie in einem Schadensfall nicht ersetzen könnten. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sollte jeder haben, der außerhalb Europas Urlaub macht. Die Gesundheitskarte gilt dort nicht. Auch innerhalb Europas ist der Schutz wichtig. Etwa weil der private Reisekrankenversicherer Kosten eines notwendigen Krankenrücktransports zahlt, der nicht Kassenleistung ist.
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Unter "zusätzlichen Versicherungen" würde ich die im letzten Absatz zum Thema aufgeführten einem typischerweise persönlich zu gestaltenden Lebens- und Arbeitsstil von "Start-Up"-Gründern zuordnen.
Wenn die Geschäftsidee aber eine langanhaltende Erfolgsgeschichte zu werden beginnt, sollte zum einen über den Versicherungsabschluss eines (zusätzlichen) Krankentagegeldes nachgedacht werden zwecks Überbrückung von Einkommensausfall bis zu einem ggf. erst nach sechs Wochen zustehenden gesetzl. Krankengeldbezug. Zum anderen kann ein Unfall z.B. mit "Hand ab" oder eine längere Erkrankung auch zur kompletten Berufsunfähigkeit führen, mit längerer Arbeitslosigkeit und/oder Umschulung.