Rechtliche Grauzone: Was der Anti-Aging-Berater darf – und was er besser sein lassen sollte!
Weiterbilder locken Teilnehmer zuweilen auch ohne Vorkenntnisse in ihre Kurse und versprechen ein lukratives Geschäft als Anti-Aging-Berater. Doch ohne Approbation oder Heilkundeprüfung ist die Beratung eingeschränkt und viele Behandlungen sind sogar verboten.
Behandlung/Beratung | Zulässig | Erläuterung | Gesetz/Urteil 1 |
Behandlung/Beratung | Zulässig | Erläuterung | Gesetz/Urteil 1 |
Hormonbehandlung | Ja | Hormonbehandlung ist zulässig, wenn sie beim gesunden, älteren Menschen mit pflanzlichen Wirkstoffen vorbeugend angewendet wird. | BGH, Az. I ZR 34/01 (KG), 11.7.2002 |
Nein | Hormonbehandlung gilt als Therapie, sobald chemische Mittel mit physiologischer Wirkung eingesetzt werden. | OLG Hamburg, Az. 3 U 13/01, 31.5.2001 | |
Kosmetische | Ja | Kosmetische Behandlungen sind keine Heilbehandlungen und daher allen erlaubt, solange sie an der Hautoberfläche bleiben. | LG Düsseldorf, Az. 120 0 47/00, 14.2.2001 |
Nein | Kosmetische Behandlungen gelten als Heilkunde, sobald sie ärztliches Fachwissen erfordern oder Risiken aufweisen, z.B. Faltenunterspritzungen, Akupunktur, die unter die Haut gehen. | OLG Hannover, Az. 23 0 127/02, 13.3.2003; | |
Diagnosestellung | Nein | Eine Diagnose liegt vor, sobald eine konkrete Krankheit an einer Person festgestellt wird. | BGH, Az. II ZR 5/87;HpG §1, Abs.2, 29.6.87 |
Grauzone | Manche Analysen (z.B. Blutzuckerbestimmung, Knochendichtemessung, selbst Sehschärfetests), können unzulässig sein, sofern daraufhin ein konkreter Ratschlag erteilt wird. | BGH, Az. II ZR 5/87, 29.6.1987; | |
Einsatz von Nahrungs- ergänzungsmitteln; | Ja | Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Es liegt keine Heilkundebehandlung vor, weil lediglich einem eventuellen Mangel vorgebeugt wird. | LMBG § 1; |
Nein | Wenn es Arzneimittel sind (z.B. wenn die Dosierung zu hoch ist oder medizinische Wirkungsversprechen gemacht werden), handelt es sich in der Regel um Therapie. | AMG § 2; | |
Grauzone | Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel sind nur sehr schwer voneinander abzugrenzen. In Kooperation mit Ärzten kann eine Therapie zulässig sein; zum Beispiel für Anti-Age-Berater, die eine Ausbildung zum Diätassistenten oder Oekotrophologen gemacht haben. | BGH, Az. I 34/01, 11.7.2002 | |
Massagetechniken | Ja | Klassische Bindegewebsmassage und die meisten Wohlfühlmassagen. | BayObLG, Az. RR 18/2000, 28.2.2000 |
Nein | Chiropraktische Techniken sind verboten; sie können Schäden an der Wirbelsäule anrichten. | BVerwG, Az. 1C 53/66, 25.6.1970 | |
Grauzone | Fußreflexzonenmassagen sind nicht gestattet, weil sie die inneren Organe stimulieren. | OVG Koblenz, Az. 6 A 21/88, 8.11.1988 | |
Fitnessberatung; | Ja | Beratung gesunder Menschen zur Optimierung des körperlichen Zustandes (Fitness) oder des ganzheitlichen Wohlfühlens (Wellness). | HpG §1, Abs. 2 |
Grauzone | Die Grenzen zwischen allgemeiner Lebensberatung und Diagnose sind fließend. Sobald kranke Menschen beraten werden, beginnt die Grauzone. | BSG, Az. B1 KR/02R, 19.2.2003 LG Verden, Az. 12–24/97, 25.6.1997 |
- 1 Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge: AMG Arzneimittelgesetz, BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht, BGH Bundesgerichtshof, BSG Bundessozialgericht, BVerwG Bundesverwaltungsgericht, HpG Heilpraktikergesetz, LG Landgericht, LMBG Lebensmittelgesetz, OLG Oberlandesgericht, OVG Oberverwaltungsgericht.