Für alle Steuerzahler
- Jeder füllt zusätzlich zum Mantelbogen die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Zusammenveranlagte Partner geben gemeinsam einen Vordruck ab.
- In die Zeilen 4 bis 10 kommen die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge.
- In Zeile 11 geben Versicherte an, ob sie für ihre Krankenversicherung steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge oder Beihilfen beanspruchen können – selbst oder über ihren Partner.
- Ab Zeile 12 machen Steuerpflichtige Angaben zur gesetzlichen, ab Zeile 31 zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
- In Zeile 30 tragen alle gesetzlich Versicherten Beiträge für zusätzlichen Krankenversicherungsschutz ein, zum Beispiel für Chefarztbehandlung oder Zahnersatz. In Zeile 35 geben alle privat Krankenversicherten ihre zusätzlichen Beiträge an. In den Zeilen 46 bis 52 rechnet außerdem jeder Schutz wie Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen ab. Die Finanzämter erkennen solche Vorsorgeaufwendungen zwar bei vielen nicht an. Doch darüber muss der Bundesfinanzhof noch entscheiden. Bis zur Klärung lässt das Finanzamt den Steuerbescheid zu solchen Versicherungen von sich aus offen.
- Ab Zeile 40 notieren Steuerpflichtige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die sie für Kinder übernommen haben, für die ihnen kein Kindergeld und kein Kinderfreibetrag zusteht.
Für Arbeitnehmer und Pensionäre
Arbeitnehmer und Pensionäre rechnen lohnsteuerpflichtige Löhne und Pensionen auf der Anlage N ab, ebenso Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld. Auch Werbungskosten für die Fahrt zur Arbeit, Fortbildungen, Gewerkschaften oder für Prozesse um Pensionsbezüge tragen sie auf Anlage N ein. Für Arbeitnehmer lohnt sich der Nachweis, wenn sie mehr als 1 000 Euro Kosten angeben, für Pensionäre beträgt die Hürde nur 102 Euro im Jahr.
Für Rentner
Rentner benötigen die Anlage R. Sie rechnen darauf gesetzliche Renten, Betriebsrenten, Renten aus Versorgungswerken, privaten Versicherungen und anderen Verträgen ab. Partner füllen jeder eine Anlage R aus und geben auch Werbungskosten wie Honorare für Rentenberater an, wenn sie höher als 102 Euro im Jahr sind.
Für Anleger
Anleger brauchen die Anlage KAP, wenn sie noch Kirchensteuer zahlen müssen oder Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt waren. Sie können damit außerdem das Finanzamt prüfen lassen, ob ihr persönlicher Steuersatz oder die Abgeltungsteuer günstiger ist. Auch für ausländische Kapitalerträge oder Quellensteuern ist die Anlage nötig. Zusammenveranlagte Partner geben jeder eine Anlage ab.
Für Riester-Sparer
Riester-Sparer machen Angaben auf der Anlage AV, damit das Finanzamt prüft, ob sie Steuern sparen können.
Für getrennte Partner
Getrennte oder geschiedene Ehe- oder Lebenspartner besorgen sich die Anlage U, wenn sie Unterhalt an den Ex als Sonderausgaben absetzen wollen. Der Partner, der den Unterhalt erhält, muss die Anlage SO ausfüllen.
Für Angehörige und Partner
Steuerzahler, die Unterhalt an Lebensgefährten oder Angehörige als außergewöhnliche Belastung absetzen wollen, benötigen die Anlage Unterhalt.
Für Vermieter
Vermieter und Verpächter machen ihre Angaben auf Anlage V.
Für Jobber
Gewinne oder Verluste aus selbstständigen Haupt- oder Nebenjobs sind auf der Anlage S abzurechnen.
Für Solaranlagenbesitzer
Hauseigentümer rechnen Gewinne aus Fotovoltaikanlagen auf Anlage G ab.
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- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
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- Es ist Zeit, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen,...
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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