Einige Steuervordrucke braucht jeder, andere sind spezieller. Wir zeigen Schritt für Schritt, was neu und wichtig ist.
Arbeitnehmer, Rentner und viele andere können die Steuererklärung 2013 leichter als bisher ausfüllen. Sie dürfen jetzt übers Internet beantragen, dass ihnen bestimmte, beim Finanzamt gespeicherte Daten und Belege zugänglich gemacht werden:
- Angaben wie Name, Adresse, Religion,
- Lohnsteuerbescheinigungen,
- Mitteilungen über den Bezug von gesetzlichen und privaten Renten,
- Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung,
- Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge zu Riester- oder Rürup-Verträgen.
Wer den Service will, findet ihn unter www.elsteronline.de. Bedingung ist die Registrierung mit der Identifikationsnummer. Die IdNr. steht oben auf dem jüngsten Steuerbescheid. Nötig ist außerdem die Wahl einer elektronischen Signatur. Die gibt es in der Basisvariante gratis als Datei auf den PC.
Mit der Signatur werden die Daten und Belege beantragt. Wählen Steuerpflichtige die Basisvariante, erhalten sie per Post einen Abrufcode, den sie am Computer eingeben. Danach können sie den Abruf starten. Sie übernehmen die Angaben mit ihrem PC-Steuerprogramm oder per Hand.
Vorher prüfen sie die Daten. Die Finanzverwaltung haftet nicht, wenn etwas falsch oder lückenhaft ist. Die Daten decken außerdem nur einen Teil der Steuererklärung ab.
Alle füllen den Mantelbogen aus

Das meiste muss jeder weiter traditionell eintragen. Doch los geht es im Mantelbogen mit den allgemeinen Angaben, die viele jetzt elektronisch abrufen können.
Allgemeine Angaben. Singles tragen in Zeile 6 bis 14 persönliche Daten wie Name und Adresse ein, ebenso Ehemänner, die sich mit ihrer Frau zusammenveranlagen lassen. Die Frau füllt die Zeilen 16 bis 23 aus.
Auch gesetzliche Lebenspartner dürfen sich mittlerweile für die Zusammenveranlagung entscheiden.
- Der Partner, dessen Nachname im Alphabet zuerst kommt, gibt seine persönlichen Daten in den Zeilen 6 bis 14 an, der andere in den Zeilen 16 bis 23.
- Ist der Familienname gleich, beginnt der Partner in Zeile 6, dessen Vorname im Alphabet vorne steht und der andere fängt mit Zeile 16 an.
- Haben beide auch den gleichen Vornamen, legt der ältere Partner mit Zeile 6 los und der jüngere mit Zeile 16.
Zusammenveranlagung. Durch die Zusammenveranlagung erhalten alle, die laut Gesetz ein Paar sind, den Splittingtarif. Partner, die unterschiedlich viel Einkommen versteuern, sparen damit meist hunderte oder tausende Euro. Sie müssen diese Variante einfach nur in Zeile 24 des Mantelbogens ankreuzen.
Einzelveranlagung. Statt der gemeinsamen Veranlagung können Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner sich neuerdings für die Einzelveranlagung entscheiden. Die kann in folgenden Situationen günstig sein:
- Ein Partner hat Krankheitskosten, aber deutlich weniger Einkünfte als der andere.
- Ein Partner ist Rentner, Pensionär oder Selbstständiger und kann mehr Versicherungsbeiträge absetzen als der andere, der noch als Arbeitnehmer arbeitet.
- Beide Partner haben Nebeneinkünfte unter 1 640 Euro im Jahr. Gleichzeitig sind beide Arbeitnehmer oder lohnsteuerpflichtige Pensionäre oder einer bezieht Lohn und der andere eine Pension.
- Ein Partner hatte hohe Lohnersatzleistungen – zum Beispiel Elterngeld.
- Ein Partner ist nicht in der Kirche, zahlt aber für den anderen Kirchgeld.
Machen Steuerpflichtige die Steuererklärung mit PC-Steuerprogrammen, finden sie meist damit heraus, welche Veranlagungsart die günstigste ist.
Kreuzen Partner in Zeile 24 die Einzelveranlagung an, geben beide eine eigene Steuererklärung ab. Gemeinsame Einnahmen tragen sie zur Hälfte ein.
Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Kosten für Dienstleistungen im Haushalt setzt derjenige ab, der sie hatte. Wahlweise können Partner in Zeile 95 beantragen, dass bei jedem die Hälfte zählt.
Bankverbindung. Zur Bankverbindung sind diesmal folgende Angaben nötig:
- In Zeile 25 kommt die Iban (International Bank Account Number). Sie besteht aus dem Kürzel DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und Kontonummer. In Zeile 26 folgt der Bic, der Bank Identifier Code. Iban und Bic findet jeder auf seinen Kontoauszügen.
- Einzutragen sind auch das Geldinstitut (Zeile 27) und der Kontoinhaber (Zeile 28).
Anlagen. Im Mantelbogen wird nicht mehr angekreuzt, welche Anlagen ans Finanzamt gehen. Jeder muss aufpassen, dass keine fehlt.
Jeder trägt Sonderausgaben ein
Im Mantelbogen geht es auf der zweiten Seite mit den Sonderausgaben weiter. Ohne Nachweis berücksichtigt das Finanzamt bei jedem pauschal nur 36 Euro im Jahr .
Unterhalt. Viel mehr können alle absetzen, die an frühere Ehe- oder gesetzliche Lebenspartner Unterhalt zahlen. Sie tragen den gesamten Unterhalt in Zeile 40 ein. Der Anteil für die Basiskrankenversicherung und für die gesetzliche Pflegeversicherung des Ex kommt außerdem separat in Zeile 41. Deckt die Krankenversicherung den Anspruch auf Krankengeld mit ab, notieren Versicherte den Beitrag dafür zusätzlich im Mantelbogen in Zeile 41.
Das Finanzamt berücksichtigt Unterhalt bis zu 13 805 Euro im Jahr und darüber hinaus in Höhe der Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Neben dem Mantelbogen müssen Steuerpflichtige die Anlage U ausfüllen. Ihr Expartner stimmt darauf zu, dass er den Unterhalt versteuert und gibt selbst die Anlage SO beim Finanzamt ab.
Kirchensteuer. Arbeitnehmer und Pensionäre machen in Zeile 42 die Kirchensteuer geltend, die sie 2013 gezahlt haben.
Ausbildungskosten. Auszubildende setzen Kosten für die erste Berufsausbildung oder das erste Studium als Sonderausgaben ab, wenn sie dafür kein Arbeitsverhältnis eingegangen sind. Für Arbeitsmittel, Unifahrten, Lehrgänge und andere Posten zählen Ausgaben bis 6 000 Euro.
Spenden. Spender notieren ab Zeile 45 Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke, politische Parteien oder Wählervereinigungen. Das können Parteibeiträge sein, aber auch Spenden an Kinder in Not oder Opfer der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2013. Hat das Finanzamt vom Empfänger der Spende eine elektronische Bescheinigung erhalten, sind weiter keine Belege nötig.
Keiner lässt Extralasten weg
Brisant sind die außergewöhnlichen Belastungen auf Seite 3 im Mantelbogen.
Krankheit. Ab Zeile 67 trägt jeder finanzielle Belastungen durch Krankheiten und Pflegekosten ein. Auch kleinere Beträge gehören dort hin. Damit spart zwar bisher keiner Steuern, wenn seine „zumutbare Belastung“ nicht überschritten ist. Doch das könnte der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Musterprozess ändern. Steuerbescheide bleiben deshalb automatisch offen.
Scheidung. Als außergewöhnliche Belastung gestrichen sind Anwalts- und Gerichtskosten für Scheidungen und die Aufhebung gesetzlicher Lebenspartnerschaften. Getrennte geben ihre Kosten trotzdem an. Lehnt das Finanzamt ab, legen sie Einspruch ein. Vielleicht können sie sich dann schon auf einen Musterprozess berufen.
Unterhalt Unterhalt an Angehörige oder Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld besteht, zählt ebenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen. Das Finanzamt berücksichtigt diesmal bis zu 8 130 Euro – auch für Unterhalt an bedürftige Lebensgefährten, mit denen keine gesetzliche Partnerschaft besteht.
Darüber hinaus können Steuerpflichtige Unterhalt bis zu den Basisbeiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung des Unterstützten geltend machen. Im Mantelbogen müssen sie dazu aber nichts mehr angeben. Nur die Anlage Unterhalt ist weiterhin wichtig.
Pauschbeträge. Wer hilflose Angehörige pflegt und 924 Euro als Pflegepauschbetrag haben will, macht seine Angaben weiter im Mantelbogen ab Zeile 65.
Haushaltskosten. Die Steuerermäßigung für Dienstleistungen im Haushalt beantragt jeder ab Zeile 71, indem er die bezahlten Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten notiert. Haben Handwerker zum Beispiel 6 000 Euro bekommen, gibt es 1 200 Euro (20 Prozent) zurück.
Zum Schluss kommen dann noch Datum und Unterschrift auf den Mantelbogen. Damit ist dann schon ein großer Teil der Einkommensteuererklärung geschafft.
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- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
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- Es ist Zeit, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen,...
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