Erstattung ab bestimmtem Depotvolumen
Viele Fondsshops erstatten ihren Kunden die Depotführungsgebühren, wenn ein bestimmtes Volumen an aktiv gemanagten Fonds verwaltet wird. Auf diese Weise geben sie einen Teil ihrer erhaltenen Bestandsprovisionen zurück. Wenige Fondsvermittler erstatten ihren Kunden systematisch einen Teil der erhaltenen Provisionen.
Rückerstattung der Bestandsprovisionen
Dabei ist ein direkter Vergleich schwierig, denn die Höhe der Bestandsprovision hängt von verschiedenen Faktoren ab – auch von der Fondsbank, die die Investmentfonds verwahrt.
Wir zeigen in groben Zügen die Konditionen für die Erstattung der Bestandsprovisionen von fünf Fondsvermittlern aus unserer Tabelle. Grundsätzlich können verschiedene Fondsbanken als Depotanbieter gewählt werden.
Honorarberaterverträge werden nicht berücksichtigt. Honorarberater erhalten eine Vergütung für ihre Dienstleistung und erstatten ihren Kunden im Gegenzug die gesamte Bestandsprovision.
aav-fondsvermittlung.de
Im Rahmen des Alpha-Tarifs (alpha-tarif.de) wird für das Ebase-Depot eine 80 prozentige Rückerstattung der erhaltenen Bestandsprovisionen angeboten. Eine Auszahlung findet erst ab einem Rückzahlungsbetrag von 15 Euro im Quartal statt.
envestor.de
Die Bestandsprovision wird ab dem ersten Euro zurückerstattet. Der Anbieter behält 0,19 Prozentpunkte der Provision, den Rest erhalten die Kundinnen und Kunden. Liegt die durchschnittliche Bestandsprovision im Depot zum Beispiel bei 0,4 Prozent, erhalten sie davon 0,21 Prozent.
fonds-for-less.de
Ab einem Depotvolumen von 25 000 Euro werden 50 Prozent der Bestandsprovisionen zurückgezahlt, ab einem Volumen von 250 000 Euro steigt der Prozentsatz auf 60 Prozent. Bei sehr großen Depots liegt die prozentuale Erstattung höher.
profinance.de
Anlegerinnen und Anleger erhalten ab 10 000 Euro Depotvolumen eine sogenannte Treueprämie, die sich auf etwa 66 Prozent der Bestandsprovisionen beläuft. Höhere Prozentanteile sind bei höheren Depotvolumen möglich, sofern Kunden sich als Teamgründer oder Teammitglied im Rahmen des Bonusprogramms anmelden.
rentablo.de
Ab dem ersten Euro werden 50 Prozent der erhaltenen Bestandsprovisionen erstattet. Dies gilt bis zu dem Fondsvolumen, bei dem sowohl Kunden als auch der Anbieter monatlich jeweils 15 Euro Rückzahlung erreicht haben. Darüber hinaus gehende Provisionen erstattet rentablo.de zu 100 Prozent.
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@np7: Wir müssen uns auf die Angaben der Anbieter verlassen, wir haben nicht die Ressourcen, die tatsächliche Verfügbarkeit jeder Tranche für institutionelle Anleger bei den verschiedenen Anbietern zu testen – es gibt ja mehrere Tausend Tranchen, die das betrifft. Und in der Tat erweisen sich manche Tranchen als nicht handelbar, obwohl der Anbieter zunächst anderes angegeben hatte. Aber oft erreicht uns Leserfeedback zu solchen "doch nicht erhältlichen" Fonds und wir korrigieren unsere Angaben zur Handelbarkeit. Umgekehrt erfahren wir so hin und wieder auch von Fonds, die wir noch nicht in der Datenbank haben, die aber unter Kostengesichtspunkten interessant sind und die Leser erwerben konnten.
@ test_de-Projektleiter_Stoffel
Das war mir noch nicht aufgefallen, dass in der Fondsdatenbank provisionsfreie Fonds (bspw. BE6324131224) enthalten sind und dass im Heft ein Hinweis auf mehreren Anteilsklassen gemacht wird. Ich konnte es aber gerade nachvollziehen.
"Wenn die günstigere Tranche auch tatsächlich bei den von uns abgefragten Anbietern und Börsen erhältlich ist [...]"
Verlassen Sie sich dabei darauf, dass die Tranche im Fondsfinder des jeweiligen Anbieters gelistet wird oder gibt es da weitergehende Möglichkeiten? Denn häufig werden solche Fonds gelistet, doch der Kaufvorgang schlägt dann fehl.
@np7: Wir weisen selten explizit darauf hin, das ist richtig. Aber in unserer Fondsdatenbank werden die günstigeren Fonds in der Regel eine bessere Bewertung haben und dann (wenn nach Bewertung oder CR-Zahl sortiert) oben stehen. Wenn die günstigere Tranche auch tatsächlich bei den von uns abgefragten Anbietern und Börsen erhältlich ist, wird sie auch bevorzugt in Hefttabellen abgedruckt – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass die Tranche nicht überall angeboten wird. Somit werden günstigere Tranchen implizit bevorzugt.
Dass der Vertrieb keine Werbung bei Privatanlegern für solche Tranchen macht, ist klar.
Doch warum weisen unabhängige Stellen wie die Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen dann nicht stärker darauf hin?
Ich habe mehrere Artikel und Bücher von u.a. Stiftung Warentest gelesen, doch lediglich dieser Artikel hier weist am Rande darauf hin.
@test_de-Projektleiter_Stoffel
Danke!
Sie können mir natürlich keine Garantie geben, aber: Wenn man einen Broker findet, bei dem man eine Anteilklasse ohne Provision kaufen kann (institutionelle oder für Honorarberater vorgesehene Anteilklasse), ohne dass der Broker die eigentlich vorgesehene Mindestanlage verlangt, besteht dann irgendeine Gefahr?
Bspw. dass man diese Anteile später nicht mehr verkaufen / zurückgeben kann, weil der Broker später entscheidet, dass diese Anteilklasse nicht mehr bei ihm handelbar ist?