Fünf Punkte ist die beste Note, die Finanztest für Fonds vergibt. Doch bevor es überhaupt zur Punktevergabe kommt, müssen die Fonds sich erst einmal für die Endrunde qualifizieren. Mindestanforderungen wie uneingeschränkte Handelbarkeit stehen monatlich auf dem Prüfstand. Einmal im Jahr – jeweils zum Jahresende – muss jeder Fonds zur Alters- und Gewichtskontrolle. Ein Batzen Arbeit für die Tester – angesichts von vielen Tausend Fonds. test.de wirft einen Blick hinter die Kulissen.
Aus Masse filtern die Finanztest-Experten Klasse
17 000 Fonds sind in Deutschland zugelassen – ein riesiges Angebot zwar, aber das meiste ist Masse, nicht Klasse. Die Mehrzahl der Fonds scheitert bereits im Vorfeld der Punktevergabe an den Qualitätsanforderungen der Finanztest-Experten. Die Überprüfung der Mindestkriterien ist ein aufwendiger Prozess und beschäftigt die Tester fast länger als die eigentliche Punktevergabe. Die Fonds, die nach der Filterung übrig bleiben, werden – je nachdem, ob es sich um Aktien-, Renten- oder Mischfonds handelt, in verschiedene Gruppen sortiert und schließlich bewertet.
Tipp: Die Besten für jede Anlage-Strategie: Der Produktfinder Fonds mit den aktuellen Bewertungen zum Stichtag 31. Dezember 2014.
Zu jung für die Bewertung
Nicht in die Bewertung kommen Fonds, die zum Jahresendstichtag noch nicht fünf Jahre alt sind. Sie befinden sich gewissermaßen in der Bewährungsphase. Aus Sicht der Finanztester braucht es eine Weile, ehe sich die Qualität eines Fonds beziehungsweise seines Managements bewerten lässt. Ein Jahr wäre zu kurz, weil der Fondsmanager einfach Glück gehabt haben kann. Stellt er seine Fähigkeiten über mehrere Jahre unter Beweis, kann das ein Hinweis darauf sein, dass er auch in Zukunft noch gute Arbeit leistet – eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht. In fünf Jahren wechselt oft auch das Marktgeschehen, das heißt, der Manager kann zeigen, ob er sowohl in Aufwärts- als auch in Abwärtsphasen in der Lage ist, mit seiner Titelauswahl den Marktdurchschnitt zu schlagen. Bei der jüngsten Überprüfung am 31. Dezember 2014 waren gut 5 800 Fonds noch nicht alt genug für eine Bewertung.
Tipp: Fonds, die im Laufe des Jahres 2015 fünf Jahre alt werden, werden für die Bewertung erst zum nächsten Jahresendstichtag berücksichtigt.
50 Millionen sind das Mindeste
Die Finanztester berücksichtigen für die Punktevergabe auch keine Fonds, deren Vermögen unter 50 Millionen Euro liegt. Dafür gibt es mehrere Gründe: Kleinere Fonds sind gerade für größere Gesellschaften oft wenig rentabel. Das erhöht die Gefahr, dass die Fonds mit anderen Fonds zusammengelegt oder gleich ganz geschlossen werden. Dann müssen Anleger sich nach einem neuen Fonds umschauen und erneut Kaufkosten zahlen. Eine Zusammenlegung kostet zwar nichts, kann aber dennoch ärgerlich sein, weil der neue Fonds nicht unbedingt genauso gemanagt wird wie der alte und dann nicht mehr zur Strategie des Anlegers passt. Beispielsweise können aus Blue-Chips-Fonds plötzlich Nebenwerte-Fonds werden – oder umgekehrt. Ein anderer Grund, der gegen einen Kauf von kleinen Fonds spricht, sind die Fixkosten. Sie schlagen unverhältnismäßig stark zu Buche. Bei der jüngsten Überprüfung am 31. Dezember 2014 waren knapp 5 000 Fonds zu klein oder haben keine Angaben zum Fondsvolumen gemacht.
Tipp: Fonds kleiner Gesellschaften oder so genannter Fondsboutiquen sind häufig auch klein. Wenn sie sich jahrelang am Markt gehalten haben und ihr Fondsvermögen nicht allzuweit von 50 Millionen Euro entfernt ist, können Anleger sie als Investment trotzdem in Erwägung ziehen. In diesem Fall finden Sie eine Auskunft über die Qualität der Fonds unter „weitere Bewertungen“. Das Chance-Risiko-Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt, wie gut das Management gewirtschaftet hat.
Keine Steuerdaten – raus
Nicht die geringste Chance auf eine Bewertung haben Fonds, die steuerlich intransparent sind. Wenn Fondsgesellschaften die erforderlichen Steuerdaten nicht veröffentlichen, erhebt der Fiskus für solche Fonds eine pauschale Steuer – eine oft sehr teure Angelegenheit und aus Sicht der Finanztester ein absolutes K.o.-Kriterium für Anleger. Abgefragt wird die steuerliche Transparenz monatlich beim elektronischen Bundesanzeiger. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 waren knapp 2 400 Fonds steuerlich intransparent.
Übrigens: Anleger, die sich einen Überblick über Steuerdaten ihres Fonds verschaffen wollen, etwa für ihre Steuererklärung, können diese Abfrage auch selbst starten: einfach die internationale Wertpapierkennnummer (Isin) in die Suchmaske beim elektronischen Bundesanzeiger eingeben.
Zu speziell darf es nicht sein
Als ob das nicht genug wäre, müssen die Fonds noch weitere Anforderungskriterien erfüllen, damit sie in die engere Auswahl für eine Bewertung kommen. Sie sollten in Deutschland handelbar sein. Bei ETF, börsengehandelten Indexfonds, bedeutet das zum Beispiel: Sie müssen an einer deutschen Börse zu kaufen sein. Nicht bewertet werden zudem Fonds, die eine sehr spezielle Anlagestrategie fahren, beispielsweise ein weltweit anlegender Fonds, der die USA ausschließt. Was auch nicht taugt, jedenfalls nicht aus Sicht deutscher Anleger, sind Fonds, die ihre Anlageergebnisse in einer fremden Währung absichern, zum Beispiel in Dollar oder in Pfund. Wenn schon Absicherung, dann sollte sie für hiesige Anleger auf Euro lauten.
Infos zu allen in Deutschland erhältlichen Fonds
Im Produktfinder Fonds sind dennoch alle 17 000 Fonds enthalten, auch die aussortierten und nicht bewerteten. Anleger, die sich für einen Fonds interessieren – sei es, weil sie etwas darüber gelesen oder den Fonds von ihrem Berater angeboten bekommen haben – sollen in jedem Fall eine Auskunft bekommen. Geben sie die Wertpapierkennnummer (Isin oder WKN) ein, sehen sie entweder eine Bewertung oder Erläuterungen in Form von Fußnoten, die erklären, warum es keine Bewertung gibt.