Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Anleger vor dem Fondskauf einen Fondsprospekt kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Lektüre lohnt sich.
Auch wenn es zähe Kost ist – im Verkaufsprospekt sollte jeder Anleger vor dem Fondskauf ein wenig schmökern. Er verrät wichtige Hintergrundinformationen über die Anlagegrenzen des Fonds und manchmal auch Überraschendes über die Kosten oder über die Möglichkeit, einen Fonds wieder vom Markt zu nehmen. Prospekte von vierzig Seiten sind keine Seltenheit. Doch das Lesen lohnt sich. Vom Fondsverkäufer und aus dem Rechenschaftsbericht erhält der Anleger nämlich normalerweise nur Informationen darüber, wie das Fondsdepot zurzeit bestückt ist. Im Verkaufsprospekt steht dagegen, in welche Papiere der Fondsmanager überhaupt investieren darf.
Anlageziele und -grenzen
Der Fondsname sagt oft wenig darüber aus, in welchen Wertpapieren das Fondsvermögen liegen darf. Das zeigt zum Beispiel der Allianz Flexi Rentenfonds (WKN 847 192). Von einem Rentenfonds könnte man vermuten, er investiere in Zinspapiere. Die Anlagerichtlinien im Prospekt erlauben aber, dass der Fondsmanager auch zu einem Viertel in Aktien investiert.
Vor allem das Kapitel über Anlagegrenzen und -ziele sollten Anleger im Prospekt daher genau lesen. Denn hier listet die Gesellschaft die Wertpapierarten und Märkte auf, in die der Fonds anlegen darf. Grundsätzlich gilt: Wo Rentenfonds draufsteht, müssen mindestens 51 Prozent Rentenpapiere drin sein, in Aktienfonds mindestens 51 Prozent Aktien. Das schreibt das Kapitalanlagegesetz vor. Der Allianz Flexi Rentenfonds trägt seinen Namen also zu Recht, denn die gesetzliche Mindestquote erfüllt er.
Manche Prospekte verweisen bei ihren Anlagegrenzen einfach auf das Gesetz: „Der Fonds investiert in Aktien internationaler Unternehmen und darf im gesetzlich zugelassenen Rahmen auch in festverzinsliche Wertpapiere anlegen“, heißt es zum Beispiel. Der Fonds muss dann – sofern er in Deutschland aufgelegt wurde – mindestens 51 Prozent in Aktien internationaler Firmen investieren. Für die anderen 49 Prozent darf er auch Anleihen kaufen.
Wie weit der Fonds seine Anlagegrenzen ausschöpft, sollten gerade Anleger, die sich ihr Depot in einem festen Verhältnis Aktien- und Rentenfonds selbst mischen, regelmäßig zum Beispiel im Halbjahresbericht überprüfen. Sonst passt vielleicht ein Fonds nicht mehr zur Struktur des Gesamtdepots.
Wie die Kosten steigen dürfen
Der Fondsprospekt gibt Auskunft über Kosten wie Ausgabeaufschlag und die jährliche Verwaltungsgebühr. In vielen Prospekten stehen nicht nur die aktuellen Werte, sondern auch eine Obergrenze, bis zu der die Fondsgesellschaft die Gebühren erhöhen kann. So heißt es zum Beispiel im Prospekt des Activest Logistik World Fonds (WKN 515 170), dass die Gesellschaft „für die jährliche Verwaltung eine Vergütung bis zu 2 Prozent“ des Fondsvermögens erheben darf. Zurzeit verlangt Activest 1,1 Prozent jährlich, erhöht aber zum 1. Januar 2003 auf 1,3 Prozent. Noch bewegt sich die Verwaltungsgebühr im Rahmen.
Auch über die Möglichkeit, den Fonds vom Markt zu nehmen, äußern sich einige Verkaufsprospekte: Im Prospekt des Global Equity Fonds (WKN 666 386) steht etwa im Kapitel „Schließung und Fusion von Teilfonds“, dass die Gesellschaft den Fonds schließen kann, wenn das darin angelegte Vermögen unter 2,5 Millionen Euro sinkt. Das Fondsvolumen betrug am 31. Oktober 2002 3,8 Millionen Euro. Natürlich muss sich die Gesellschaft im Falle einer Schließung an die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen halten.
Den Fondsprospekt erhält der Anleger kostenlos, aber nicht immer automatisch. Er sollte ihn vom Verkäufer verlangen. Was im Prospekt steht, muss richtig und vollständig sein. Fondsgesellschaften, die dagegen verstoßen, können zu Schadenersatz verurteilt werden.
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