Fonds­gebundene Renten­versicherungen im Vergleich

Alters­vorsorge mit Fonds – das sollten Sie wissen

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Fonds­gebundene Renten­versicherungen im Vergleich - Vier Renten­versicherungen mit Fonds sind gut

Langer Weg. Wenn die Alters­vorsorge mit Fonds viele Jahre läuft, bietet sie die Chance, attraktive Renditen zu erzielen. © Getty Images / Tetiana Garkusha, Stiftung Warentest (M)

Wie funk­tioniert eine fonds­gebundene Renten­versicherung? Für wen eignen sich eher Fonds­sparpläne? Basiswissen und Details zur fonds­gebundenen Alters­vorsorge.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen im Vergleich Testergebnisse für 30 Fondspolicen ohne Beitragsgarantie

Das Wichtigste in Kürze

Sicherheit. Bei den meisten fonds­gebundenen Renten­versicherungen sind die einge­zahlten Beiträge, anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen, nicht garan­tiert. Das heißt, Spare­rinnen und Sparer tragen das Anlagerisiko selbst. Die Versicherung garan­tiert nur, dass aus dem angesparten Vermögen eine lebens­lange Rente gezahlt wird.

Fonds. Bei fonds­gebundenen Renten­versicherungen wählen Spare­rinnen und Sparer die Fonds selbst aus, in die ihre Beiträge fließen. Dabei sollten sie auf güns­tige ETF setzen, auch wenn der Versicherungs­vertreter eventuell teurere, aktiv gemanagte Fonds vorschlägt.

Kosten. Das Problem der meisten fonds­gebundenen Renten­versicherungen sind die zu hohen Kosten der Versicherung. Diese schmälern die Rendite­chancen der Angebote erheblich. Einzelne Angebote sind jedoch gut und günstig.

Steuern. Fonds­gebundene Renten­versicherungen haben Vorteile: Während der Anspar­phase müssen Erträge der Fonds nicht versteuert werden. Vor allem bei einer Auszahlung als monatliche Rente sind die Policen auch im Alter steuerlich günstig. Die Steuer­vorteile sind jedoch allein kein Grund für den Abschluss.

Alternative. Für die meisten Spare­rinnen und Sparer ist ein ETF-Sparplan besser geeignet als eine fonds­gebundene Renten­versicherung. Er ist deutlich güns­tiger und flexibler.

Fonds­gebundene Renten­versicherung

Fonds­policen bieten Alters­vorsorge ohne Garantie

Keine Garantie. Fonds­gebundene Renten­versicherungen, auch Fonds­policen genannt, sind für die Alters­vorsorge gedacht. Spare­rinnen und Sparer entscheiden dabei selbst über die Geld­anlage mit Fonds. Anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen gibt es keine Garantie auf die einge­zahlten Beiträge. Die Fonds­anteile können am Ende also weniger wert sein.

Chance auf höhere Rendite. Spare­rinnen und Sparern muss klar sein, dass sie bei einer fonds­gebundenen Renten­versicherung das Anlagerisiko selbst tragen. Wer es eingehen möchte, kann dafür mit guten und güns­tigen Fonds bis zur Rente ordentliche Renditen einfahren. Mit klassischen privaten Renten­versicherungen ist das aufgrund der nied­rigen Zinsen kaum noch möglich.

Hohe Kosten. Häufig sind die Kosten der Versicherung deutlich zu hoch und die Rendite­chancen damit stark einge­schränkt. Das kann Sparer im Laufe der Zeit um zehn­tausende Euro bringen. Das ist ein Grund, warum in unseren Tests nur sehr wenige Angebote gut abschneiden.

Versicherung leistet lebens­lange Rente

Kombination. Da die Versicherung die Geld­anlage nicht absichert, ist die fonds­gebundene Renten­versicherung im Grunde eine Kombination aus einem Fondssparplan und einer lebenslangen Rente. Die Versicherer versprechen, das Fonds­vermögen, das sich im Laufe der Jahre ange­sammelt hat, im Alter in eine lebens­lange Rente umwandeln. Deren Höhe ist allerdings nicht plan­bar.

Umrechnung. Zum einen können Spare­rinnen und Sparer schwer abschätzen, wie sich ihre Fonds in den Jahren bis zur Rente entwickeln. Zum anderen legen die Versicherer die Umrechnung auch erst dann konkret fest, wenn Kunden die Rente beantragen. Vorher geben sie nur Mindest-Renten­faktoren an, die nicht unter­schritten werden können. Der Renten­faktor gibt an, wie viel Rente pro 10 000 Euro Fonds­vermögen der Kunde bekommt.

Renten­faktoren meist zu nied­rig. Die Mindest-Renten­faktoren bei Vertrags­abschluss sind häufig so nied­rig, dass Rentne­rinnen und Rentner deutlich über 100 Jahre alt werden müssen, um ihr Geld in Form von Rentenzah­lungen wieder­zubekommen. Sparer müssen also hoffen, dass die Renten­faktoren beim Renten­eintritt höher sind, als die Mindest­leistung.

Durch­halten ist Pflicht

Beiträge richtig planen. Spare­rinnen und Sparer sollten die Beiträge für eine fonds­gebundene Renten­versicherung nicht zu hoch ansetzen. Je höher die für die gesamte Lauf­zeit geplanten Beiträge sind, umso höher sind die Abschluss­kosten. Wer sie sich im Laufe der Zeit nicht mehr leisten kann und sie herab­setzen muss, hat zu hohe Abschluss­kosten gezahlt, was die Renten­versicherung unattraktiv macht. Wird der Vertrag ganz gekündigt, verfallen zudem häufig die Steuer­vorteile (siehe unten). Vor allem für Berufs­anfänger, die ihren Gehalts­verlauf noch schlecht abschätzen können, ist ein deutlich flexiblerer Fondssparplan daher die bessere Option.

Die richtigen Fonds wählen

Auf ETF setzen. Der Erfolg einer fonds­gebundenen Renten­versicherung hängt entscheidend von den gewählten Fonds ab. Als Rendite­bringer empfehlen wir ETF auf den Index MSCI World mit rund 1 500 Aktien aus der ganzen Welt. Die meisten Versicherer bieten bei ihren neuen Verträgen ETF als Fonds an. Bei älteren ist das leider nicht immer der Fall. Bei ihnen müssen Sparer regel­mäßig über­prüfen, ob die gewählten Fonds noch gut laufen. Ist das nicht der Fall, schichten sie ihr Geld um in einen top bewerteten Fonds aus unserer Fondsdatenbank.

Zur Sicherheit Rentenfonds beimischen

Recht­zeitig umschichten. Bei einer Spardauer von 30 Jahren können Spare­rinnen und Sparer anfangs 100 Prozent in Aktien-ETF fließen lassen. Wer so lange einzahlt, braucht in den ersten 15 Jahren gar nichts zu machen. Liefen die Aktienmärkte jedoch sehr gut und Sparer wollen einen Teil ihrer erfolg­reichen Anlage absichern, können sie ihn von Aktienfonds in einen sicheren Renten-ETF mit Staats­anleihen in Euro umschichten. Rentenfonds bringen deutlich weniger Rendite, allerdings schwanken ihre Kurse auch weniger als die von Aktien.

Risiko begrenzen. Sparer mit kürzeren Lauf­zeiten oder geringerer Risikoneigung können auch von Anfang an Aktien- und Renten-ETF mischen. Dabei sollten sie darauf achten, das einmal fest­gelegte Verhältnis beizubehalten. In der ausgewogenen Variante ist das eine 50:50-Aufteilung. Das ist das Prinzip des Pantoffel-Portfolios, des Anlage­konzepts von Finanztest. Bei vielen Anbietern ist auch ein auto­matisches „Reba­lancing“ möglich. Damit wird regel­mäßig die reale Aufteilung auf die gewünschte zurück­gebracht. Aktienfonds werden dabei tendenziell nachgekauft, wenn ihre Kurse gefallen sind und verkauft, wenn ihre Kurse gestiegen sind.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen auszahlen lassen

Sicherheit oder Flexibilität. Die lebens­lange Rente ist nicht die einzige Möglich­keit, an das angesparte Vermögen zu kommen. Sparer können es sich auch einfach auf einen Schlag auszahlen lassen. Bei manchen Anbietern ist es auch möglich, die Fonds auf ein eigenes Depot über­tragen zu lassen. Welche Option die beste ist, hängt von den eigenen Präferenzen ab.

Eine lebens­lange Rente hat den Vorteil, dass das Geld nie ausgeht. Jeden Monat fließt etwas Geld, egal wie alt jemand wird. Es kann jedoch sein, dass die Renten sehr nied­rig ausfallen und es sehr lange dauert, bis die Rentner im Plus sind.

Bei einer Kapital­auszahlung sind sie flexibler. Sie können größere Anschaffungen oder Umbauten bezahlen und mal mehr, mal weniger Geld verbrauchen.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen haben Steuer­vorteile

Steuerlich günstig. Während der Anspar­phase werden keine Steuern fällig – auch nicht auf (Kurs-)Gewinne bei ­einem Austausch von Fonds gegen andere. Bei der Auszahlung sind 15 Prozent des Gewinns steuerfrei. Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre und ist der oder die Versicherte mehr als 62 Jahre alt, ist von den verbleibenden 85 Prozent nur die Hälfte mit dem persönlichen Steu­ersatz zu versteuern. Da die Versicherer aber zunächst ­Kapital­ertrags­steuer abführen, ­müssen sich Versicherte die zu viel bezahlten Beträge über die Steuer­erklärung zurück­holen. Wer eine ­lebens­lange Rente wählt, muss nur den güns­tigen Ertrags­anteil versteuern. Bei einem Start mit 67 Jahren sind das zum Beispiel nur 17 Prozent der ausgezahlten Summe.

Fonds­sparplan – für viele die bessere Alternative

Eine fonds­gebundene Renten­versicherung ist nicht die einzige Option mit Fonds für das Alter zu sparen. Für die meisten Spare­rinnen und Sparer sind Fondssparpläne besser geeignet.

Von den Vorteilen profitieren viele Sparer

Kosten. Fonds­sparpläne sind deutlich güns­tiger als Versicherungen. Abschluss­kosten fallen nicht an. Damit fließen von Anfang an die kompletten Beiträge in die Fonds. Die Kosten für die Ausführung der Sparpläne sind bei Online-Banken sehr nied­rig und beein­flussen die Rendite nur wenig.

Flexibilität. Bei Fonds­sparplänen ist es jeder­zeit möglich, Beiträge herab- oder herauf­zusetzen, die Einzahlungen ganz zu stoppen oder sich das Kapital auszahlen zu lassen. Das wirkt sich nicht negativ aus.

Auswahl. Die Auswahl an Fonds ist größer. Spare­rinnen und Sparer sind nicht auf die einge­schränkte Palette einer fonds­gebundenen Renten­versicherung beschränkt.

Von Nachteil ist das Umwandeln in eine Rente

Rente. Wer auf eine lebens­lange Rente abzielt, kann auch im Alter das Geld aus einem Fonds­sparplan in eine Renten­versicherung einzahlen. Das verursacht jedoch neue Kosten. Mit einer Fonds­police geht das in einem Produkt. Der Kunde kann über Jahr­zehnte in Fonds für seine Alters­vorsorge sparen und sich dann das Vermögen ohne Steuer­abzüge und neue Kosten in eine monatliche Rente umrechnen lassen. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die Zahlung dann vergleichs­weise hoch ist. Und wer vor Vertrags­ende aus der Renten­versicherung aussteigen muss, hat meist ein schlechtes Geschäft gemacht.

Tipp: Wie Sie Ihr Vermögen im Alter optimal nutzen, um Ihre Rente zu ergänzen, zeigt unser Test Sofortrente oder ETF-Auszahlplan.

Nur ein Teil der Erträge ist bei Fonds­sparplänen steuerfrei

Steuern erst ab 1 000 Euro. Laufende Erträge der Fonds und solche aus Anteils­verkäufen müssen versteuert werden. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Auf den Rest fallen 25 Prozent Kapital­ertrags­steuer an. Hinzu kommen 5,5 Prozent dieses Betrags als Solidaritäts­zuschlag. Das macht insgesamt 26,375 Prozent. Eventuell kommt noch Kirchen­steuer dazu. Erträge in Höhe des ­jähr­lichen Sparerpauschbetrags sind steuerfrei. Er beträgt 1 000 Euro (2 000 Euro für Ehepaare).

Thesaurierende Fonds. Bei Fonds, die Erträge thesaurieren, also wieder anlegen, wird eine Vorabpauschale auf den Fonds­wert am Jahres­anfang erhoben. Sie beträgt 70 Prozent des ­Basiszinses, den das Finanzminis­terium zu Beginn eines Kalender­jahres bekannt gibt. Für 2023 sind das 1,785 Prozent (70 Prozent von 2,55 Prozent). War der tatsäch­liche Wert­zuwachs geringer als 1,785 Prozent des Fonds­wertes vom Jahres­anfang, dann ist nur dieser zu versteuern. Wird die Steuer bei einem späteren Verkauf berechnet, werden die Vorabpauschalen der Vorjahre berück­sichtigt.

Fonds­police und Fonds­sparplan im Vergleich

Sparplan oft besser. In unserem Artikel Altersvorsorge mit Fonds – welche Methode bringt mehr? haben wir für Musterfälle berechnet, wie sich die Steuern für verschiedene Sparmodelle auswirken. Bei 30 000 Euro Jahres­einkommen und noch voll verfügbarem Sparerpausch­betrag kam bei einem Sparplan am Ende mehr heraus als bei einer güns­tigen fonds­gebundenen Renten­versicherung. Je teurer die Fonds­police ist, umso besser steht der Sparplan da.

Soll das Geld später verrentet werden, schlägt eine güns­tige Fonds­police den Sparplan, da bei ihr ­weder Steuern noch neue Kosten für die Verrentung zu zahlen sind. Je häufiger Fonds umge­schichtet ­werden, desto besser schneidet die Fonds­police ab, da beim Anteils­verkauf keine Steuern anfallen.

Vertrag durch­halten. Allerdings: Werden die Voraus­setzungen für die güns­tige Versteuerung nicht erreicht, etwa weil der Vertrag gekündigt wird, schneidet die Fonds­police immer schlechter ab. Unter­suchungen zeigen, dass in vielen Fällen lang­laufende Verträge nicht bis zum Ende durch­gehalten werden. Zudem kann sich die Steuergesetz­gebung in den Jahr­zehnten bis zur Rente ändern. Wegen der Steuer­vorteile alleine sollte also niemand eine fonds­gebundene Renten­versicherung abschließen.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen im Vergleich Testergebnisse für 30 Fondspolicen ohne Beitragsgarantie

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46 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.09.2023 um 15:10 Uhr
Steuern sparen durch zwei Depots?

@33Andi: hier im Artikel geht es um fondsgebundene Rentenversicherungen. Da besteht der Steuervorteil v.A. darin, am Sparziel das Vermögen steuerfrei in eine Rente umzuwandeln.
Zu Ihrer Frage: Ob es sich lohnt, so wie von Ihnen geplant vorzugehen, haben wir noch nicht berechnet. Wir schauen uns das einmal an, wenn wir noch Kapazitäten bei der Untersuchung von Entnahmeplänen haben. Die Kosten für ein zweites Depot sind bei der Nutzung von Olinebankenangeboten vernachlässigbar. Wie hoch der Steuereffekt bei der von Ihnen vorgeschlagenen Strategie sein kann, können wir noch nicht sagen. Im Mittelpunkt unserer Empfehlungen stehen Anleger, die die Geldanlage mit Fonds eher bequem und breit aufgestellt angehen möchten und ohne viel Aufwand eher unserem Pantoffel-Prinzip folgen. Ihr Weg ist da schon sehr viel aufwändiger. Vielen Dank für Ihren interessanten Hinweis, den wir an die Fachabteilung weiter geleitet haben.

33Andi am 02.09.2023 um 16:51 Uhr
Steuern sparen durch zwei Depots?

Erst kürzlich las ich den Tipp, Fonds auf zwei Depots aufzuteilen. Durch Depotüberträge zwischen beiden Depots könnten Entnahmen steuerlich optimiert werden. Bei Überträgen würden immer die ältesten Anteile übertragen (Fifo - First in first out). Die verbleibenden Anteile im Depot sind dann immer die jüngeren Anteile mit weniger Wertzuwachs und bei Entnahmen entsprechend mit geringerer Kapitalertragssteuer. So verbleibt im anderen Depot mehr für weitere Wertzuwächse. Ist Depot 1 dann leer, kann wieder ein Teil von Depot 2 zurück übertragen werden. Die nächsten Entnahmen erfolgen dann aus Depot 2.
Was halten Sie von diesem Tipp? Lohnt sich es, so zu verfahren?

33Andi am 02.09.2023 um 16:50 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.08.2023 um 10:08 Uhr
ETF-Sparplan/fondsgebundene Basisrentenversicherun

@ThomasKliem: Vielen Dank für die Anregung, die wir an die Redaktion weiter leiten.

ThomasKliem am 25.08.2023 um 09:56 Uhr
Heft 9/2023

Vielen Dank für den ausführlichen Artikel.
Könnten Sie diese Untersuchung auch im Vergleich ETF-Sparplan / fondsgebundene Basisrentenversicherungen durchführen?
Hier sind ja die steuerlichen Gegebenheiten sowohl in der Ansparphase als auch in der Rentenphase völlig anders als in der Schicht III Rentenversicherung.