Fondspolicen bieten Altersvorsorge ohne Garantie
Keine Garantie. Fondsgebundene Rentenversicherungen, auch Fondspolicen genannt, sind für die Altersvorsorge gedacht. Sparerinnen und Sparer entscheiden dabei selbst über die Geldanlage mit Fonds. Anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen gibt es keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Die Fondsanteile können am Ende also weniger wert sein.
Chance auf höhere Rendite. Sparerinnen und Sparern muss klar sein, dass sie bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung das Anlagerisiko selbst tragen. Wer es eingehen möchte, kann dafür mit guten und günstigen Fonds bis zur Rente ordentliche Renditen einfahren. Mit klassischen privaten Rentenversicherungen ist das aufgrund der niedrigen Zinsen kaum noch möglich.
Hohe Kosten. Häufig sind die Kosten der Versicherung deutlich zu hoch und die Renditechancen damit stark eingeschränkt. Das kann Sparer im Laufe der Zeit um zehntausende Euro bringen. Das ist ein Grund, warum in unseren Tests nur sehr wenige Angebote gut abschneiden.
Versicherung leistet lebenslange Rente
Kombination. Da die Versicherung die Geldanlage nicht absichert, ist die fondsgebundene Rentenversicherung im Grunde eine Kombination aus einem Fondssparplan und einer lebenslangen Rente. Die Versicherer versprechen, das Fondsvermögen, das sich im Laufe der Jahre angesammelt hat, im Alter in eine lebenslange Rente umwandeln. Deren Höhe ist allerdings nicht planbar.
Umrechnung. Zum einen können Sparerinnen und Sparer schwer abschätzen, wie sich ihre Fonds in den Jahren bis zur Rente entwickeln. Zum anderen legen die Versicherer die Umrechnung auch erst dann konkret fest, wenn Kunden die Rente beantragen. Vorher geben sie nur Mindest-Rentenfaktoren an, die nicht unterschritten werden können. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente pro 10 000 Euro Fondsvermögen der Kunde bekommt.
Rentenfaktoren meist zu niedrig. Die Mindest-Rentenfaktoren bei Vertragsabschluss sind häufig so niedrig, dass Rentnerinnen und Rentner deutlich über 100 Jahre alt werden müssen, um ihr Geld in Form von Rentenzahlungen wiederzubekommen. Sparer müssen also hoffen, dass die Rentenfaktoren beim Renteneintritt höher sind, als die Mindestleistung.
Durchhalten ist Pflicht
Beiträge richtig planen. Sparerinnen und Sparer sollten die Beiträge für eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht zu hoch ansetzen. Je höher die für die gesamte Laufzeit geplanten Beiträge sind, umso höher sind die Abschlusskosten. Wer sie sich im Laufe der Zeit nicht mehr leisten kann und sie herabsetzen muss, hat zu hohe Abschlusskosten gezahlt, was die Rentenversicherung unattraktiv macht. Wird der Vertrag ganz gekündigt, verfallen zudem häufig die Steuervorteile (siehe unten). Vor allem für Berufsanfänger, die ihren Gehaltsverlauf noch schlecht abschätzen können, ist ein deutlich flexiblerer Fondssparplan daher die bessere Option.
Die richtigen Fonds wählen
Auf ETF setzen. Der Erfolg einer fondsgebundenen Rentenversicherung hängt entscheidend von den gewählten Fonds ab. Als Renditebringer empfehlen wir ETF auf den Index MSCI World mit rund 1 500 Aktien aus der ganzen Welt. Die meisten Versicherer bieten bei ihren neuen Verträgen ETF als Fonds an. Bei älteren ist das leider nicht immer der Fall. Bei ihnen müssen Sparer regelmäßig überprüfen, ob die gewählten Fonds noch gut laufen. Ist das nicht der Fall, schichten sie ihr Geld um in einen top bewerteten Fonds aus unserer Fondsdatenbank.
Zur Sicherheit Rentenfonds beimischen
Rechtzeitig umschichten. Bei einer Spardauer von 30 Jahren können Sparerinnen und Sparer anfangs 100 Prozent in Aktien-ETF fließen lassen. Wer so lange einzahlt, braucht in den ersten 15 Jahren gar nichts zu machen. Liefen die Aktienmärkte jedoch sehr gut und Sparer wollen einen Teil ihrer erfolgreichen Anlage absichern, können sie ihn von Aktienfonds in einen sicheren Renten-ETF mit Staatsanleihen in Euro umschichten. Rentenfonds bringen deutlich weniger Rendite, allerdings schwanken ihre Kurse auch weniger als die von Aktien.
Risiko begrenzen. Sparer mit kürzeren Laufzeiten oder geringerer Risikoneigung können auch von Anfang an Aktien- und Renten-ETF mischen. Dabei sollten sie darauf achten, das einmal festgelegte Verhältnis beizubehalten. In der ausgewogenen Variante ist das eine 50:50-Aufteilung. Das ist das Prinzip des Pantoffel-Portfolios, des Anlagekonzepts von Finanztest. Bei vielen Anbietern ist auch ein automatisches „Rebalancing“ möglich. Damit wird regelmäßig die reale Aufteilung auf die gewünschte zurückgebracht. Aktienfonds werden dabei tendenziell nachgekauft, wenn ihre Kurse gefallen sind und verkauft, wenn ihre Kurse gestiegen sind.
Fondsgebundene Rentenversicherungen auszahlen lassen
Sicherheit oder Flexibilität. Die lebenslange Rente ist nicht die einzige Möglichkeit, an das angesparte Vermögen zu kommen. Sparer können es sich auch einfach auf einen Schlag auszahlen lassen. Bei manchen Anbietern ist es auch möglich, die Fonds auf ein eigenes Depot übertragen zu lassen. Welche Option die beste ist, hängt von den eigenen Präferenzen ab.
Eine lebenslange Rente hat den Vorteil, dass das Geld nie ausgeht. Jeden Monat fließt etwas Geld, egal wie alt jemand wird. Es kann jedoch sein, dass die Renten sehr niedrig ausfallen und es sehr lange dauert, bis die Rentner im Plus sind.
Bei einer Kapitalauszahlung sind sie flexibler. Sie können größere Anschaffungen oder Umbauten bezahlen und mal mehr, mal weniger Geld verbrauchen.
Fondsgebundene Rentenversicherungen haben Steuervorteile
Steuerlich günstig. Während der Ansparphase werden keine Steuern fällig – auch nicht auf (Kurs-)Gewinne bei einem Austausch von Fonds gegen andere. Bei der Auszahlung sind 15 Prozent des Gewinns steuerfrei. Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre und ist der oder die Versicherte mehr als 62 Jahre alt, ist von den verbleibenden 85 Prozent nur die Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Da die Versicherer aber zunächst Kapitalertragssteuer abführen, müssen sich Versicherte die zu viel bezahlten Beträge über die Steuererklärung zurückholen. Wer eine lebenslange Rente wählt, muss nur den günstigen Ertragsanteil versteuern. Bei einem Start mit 67 Jahren sind das zum Beispiel nur 17 Prozent der ausgezahlten Summe.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@33Andi: hier im Artikel geht es um fondsgebundene Rentenversicherungen. Da besteht der Steuervorteil v.A. darin, am Sparziel das Vermögen steuerfrei in eine Rente umzuwandeln.
Zu Ihrer Frage: Ob es sich lohnt, so wie von Ihnen geplant vorzugehen, haben wir noch nicht berechnet. Wir schauen uns das einmal an, wenn wir noch Kapazitäten bei der Untersuchung von Entnahmeplänen haben. Die Kosten für ein zweites Depot sind bei der Nutzung von Olinebankenangeboten vernachlässigbar. Wie hoch der Steuereffekt bei der von Ihnen vorgeschlagenen Strategie sein kann, können wir noch nicht sagen. Im Mittelpunkt unserer Empfehlungen stehen Anleger, die die Geldanlage mit Fonds eher bequem und breit aufgestellt angehen möchten und ohne viel Aufwand eher unserem Pantoffel-Prinzip folgen. Ihr Weg ist da schon sehr viel aufwändiger. Vielen Dank für Ihren interessanten Hinweis, den wir an die Fachabteilung weiter geleitet haben.
Erst kürzlich las ich den Tipp, Fonds auf zwei Depots aufzuteilen. Durch Depotüberträge zwischen beiden Depots könnten Entnahmen steuerlich optimiert werden. Bei Überträgen würden immer die ältesten Anteile übertragen (Fifo - First in first out). Die verbleibenden Anteile im Depot sind dann immer die jüngeren Anteile mit weniger Wertzuwachs und bei Entnahmen entsprechend mit geringerer Kapitalertragssteuer. So verbleibt im anderen Depot mehr für weitere Wertzuwächse. Ist Depot 1 dann leer, kann wieder ein Teil von Depot 2 zurück übertragen werden. Die nächsten Entnahmen erfolgen dann aus Depot 2.
Was halten Sie von diesem Tipp? Lohnt sich es, so zu verfahren?
Kommentar vom Autor gelöscht.
@ThomasKliem: Vielen Dank für die Anregung, die wir an die Redaktion weiter leiten.
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel.
Könnten Sie diese Untersuchung auch im Vergleich ETF-Sparplan / fondsgebundene Basisrentenversicherungen durchführen?
Hier sind ja die steuerlichen Gegebenheiten sowohl in der Ansparphase als auch in der Rentenphase völlig anders als in der Schicht III Rentenversicherung.