Sparer mit Fondserträgen von über 801 Euro

Die Reform der Investmentbesteuerung macht auch eine ganze Reihe von Anlegern zu Gewinnern. Dank der neu eingeführten Teilfreistellungen auf die Abgeltungsteuer werden viele künftig etwas weniger Steuern zahlen müssen – selbst wenn auf Ebene des Fonds künftig bereits 15 Prozent Körperschaftsteuer abgezogen werden, die den Ertrag des Anlegers schmälern. Je nach Art des Fonds gibt es nämlich bis zu 80 Prozent des restlichen Ertrags steuerfrei. Ausschüttungen eines Aktienfonds sind zu 30 Prozent und die eines Immobilienfonds, der überwiegend in deutsche Immobilien investiert, sogar zu 60 Prozent steuerfrei.
Beispiel Aktienfonds
Im Fall eines Aktienfonds kann es im Vergleich zur alten Besteuerung trotz neuer Körperschaftsteuer am Ende ein paar Euro mehr aufs Konto geben. Der Fonds schüttet 5 000 Euro aus. Bisher mussten auf den gesamten Ertrag, abzüglich des Sparerpauschbetrags, Abgeltungsteuer plus Soli gezahlt werden. Das führte zu einer Steuerlast von fast 900 Euro. 2018 ändert sich das: Der Fonds in unserem Beispiel besteht je zur Hälfte aus deutschen und ausländischen Anteilen. Der Einfachheit halber ignorieren wir ausländische Unternehmens- oder Einkommensteuern, die auf die ausländischen Ausschüttungen anfallen. Die muss der Anleger bisher wie künftig verschmerzen. Zusätzlich fällt aber ab 2018 auch auf deutsche Erträge Körperschaftsteuer an. Wir tun also so, als würde die Hälfte der Ausschüttungen mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet. Verbleiben 4 625 Euro, die an den Anleger ausgeschüttet werden: deutlich weniger als die 5 000 Euro bisher. Nach Berücksichtigung der Teilfreistellung und Abzug des Sparerpauschbetrags verbleiben noch steuerpflichtige 3 237,50 Euro. Darauf zahlt der Anleger 431,36 Euro Steuern. Ebenfalls deutlich weniger als bisher und vorteilhaft für den Anleger. Durch die Steuer auf Fondsebene bleibt davon aber am Ende nur ein leichtes Plus von etwa 90 Euro auf dem Konto des Anlegers übrig.
Aktienfonds
Der Sparer ist verheiratet, hält einen Fonds mit je 50 Prozent deutschen und ausländischen Aktien und hat einen Freistellungsauftrag bei der Depotbank gestellt.
2017 | 2018 | |
2017 | 2018 | |
Ausschüttung nach Abzug ausländischer Quellensteuer | ||
Tatsächliche Ausschüttung | 5 000 Euro | 4 625 Euro (nach Abzug von 15 Prozent Körperschaftsteuer) |
Steuerpflichtig | 5 000 Euro | 3 237,50 Euro (nach 30 Prozent Teilfreistellung) |
Erträge steuerfrei bis zum Sparerpauschbetrag von 1 602 Euro | ||
Verbleiben zu versteuern | 3 398 Euro | 1 635,50 Euro |
Zu zahlende Steuer1 | 896,22 Euro | 431,36 Euro |
Auszahlung an den Anleger | 4 103,78 Euro | 4 193,64 Euro |
- 1 Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (26,375 Prozent).
Beispiel Immobilienfonds
Für die Besitzer offener Immobilienfonds ändert sich letztlich durch die Reform wenig – im besten Fall gibt es ein paar Euro mehr. In unserem Beispiel handelt es sich um einen Immobilienfonds, der mehrheitlich in deutsche Immobilien investiert. Ausgeschüttete Erträge, darunter etwa Mieteinnahmen, unterliegen der Besteuerung beim Anleger. Bei einer Ausschüttung von 5 000 Euro wie im Beispiel gehen davon abzüglich des Sparerpauschbetrags nach altem Recht 896,22 Euro Steuern ab. Ab 2018 reduziert sich die vom Anleger zu zahlende Steuer immens, denn er bekommt 60 Prozent der zu zahlenden Erträge freigestellt. Nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag müssen gerade noch 21,52 Euro gezahlt werden. Unterm Strich bleibt aufgrund der hohen Abzüge auf Fondsebene beim Immobilienfondsbesitzer wenig vom Steuerbonus übrig: Ein Immobilienfonds muss aus seinem Fondsvermögen sogar 15,825 Prozent Steuern zahlen, da zusätzlich zur Körperschaftsteuer noch der Solidaritätszuschlag anfällt. Im Beispiel landen im Geldbeutel des Anlegers nur gut 85 Euro mehr als vor der Reform. Bei einem Fonds, der in ausländische Immobilien investiert, gäbe es sogar 80 Prozent Teilfreistellung. Das verhindert eine Doppelbesteuerung, da ausländische Erträge bereits im entsprechenden Herkunftsland besteuert wurden.
Offener Immobilienfonds
Der Anleger ist verheiratet und hat bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag gestellt. Er investiert durch den Fonds überwiegend in deutsche Immobilien.
2017 | 2018 | |
2017 | 2018 | |
Tatsächliche Ausschüttung | 5 000 Euro | 4 208,75 Euro (nach Abzug von 15,825 Prozent Körperschaftsteuer plus Soli) |
Steuerpflichtig | 5 000 Euro | 1 683,50 Euro (nach 60 Prozent Teilfreistellung) |
Erträge steuerfrei bis zum Sparerpauschbetrag von 1 602 Euro | ||
Verbleiben zu versteuern | 3 398 Euro | 81,50 Euro |
Zu zahlende Steuer1 | 896,22 Euro | 21,50 Euro |
Auszahlung an den Anleger | 4 103,78 Euro | 4187,25 Euro |
- 1 Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (26,375 Prozent).