Sparer mit Fondserträgen von unter 801 Euro

Ärgerlich ist die Reform für einige Kleinsparer mit deutschen Fonds. Der Hauptgrund dafür: Nun zahlen deutsche Fonds eine Körperschaftsteuer von 15 Prozent auf bestimmte inländische Erträge, etwa für deutsche Dividenden. Da beim Fonds weniger übrig bleibt, wird auch weniger an den Anleger ausgeschüttet. Dafür gibt es eine Teilfreistellung von der Abgeltungsteuer. Das heißt, der Anleger muss nur auf einen Teil der Erträge Steuern zahlen. Doch diese Teilfreistellung bringt dem Kleinsparer nichts. Solange seine Erträge unter dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Singles oder 1 602 Euro für Ehepaare liegen, muss der Anleger ohnehin keine Steuer zahlen. Unterm Strich bekommt er ab 2018 einfach weniger ausgezahlt. Das bedeutet im Übrigen nicht, dass deutsche Fonds schlechter gestellt sind als ausländische Fonds. Tatsächlich sind vergleichbare Steuern auf Fondsebene international üblich, die sogenannten Quellensteuern. Deutsche Fonds verlieren einfach den Steuervorteil, den sie bislang hatten.
Beispiel: Im Jahr 2017 schüttet der Fonds unseres Kleinsparers 800 Euro aus. Da der Sparer in diesem Jahr bis 801 Euro Kapitalerträge steuerfrei verbuchen kann, bekommt er den vollen Ertrag aufs Konto. Bei derselben Ausschüttung 2018 muss der Fonds aber 15 Prozent Körperschaftsteuer zahlen und schüttet nur noch 680 Euro aus. Der Sparer muss zwar keine Steuern zahlen, bekommt aber weniger raus.
Deutscher Aktienfonds
Die angenommene Ausschüttung des Fonds beträgt 800 Euro.
2017 | 2018 | |
2017 | 2018 | |
Steuer auf Fondsebene | 0 Euro | 120 Euro (Körperschaftsteuer von 15 Prozent) |
Tatsächliche Ausschüttung | 800 Euro | 680 Euro |
Steuerpflichtig | 800 Euro | 476 Euro (nach Teilfreistellung von 30 Prozent) |
Erträge steuerfrei bis zum Sparerpauschbetrags von 801 Euro1 | ||
Ertrag, der auf dem Konto des Anlegers ankommt | 800 Euro | 680 Euro |
- 1 Der Anleger ist alleinstehend und hat einen Freistellungsauftrag bei der Depotbank gestellt.