Perfekt sparen für die Enkel
Sparen für die Enkel ist gar nicht so einfach. Hier beantworten die Experten von Finanztest eine Leserfrage, die sicherlich viele Sparer beschäftigt: „Ich habe für meinen Enkel einen Wertpapiersparplan eröffnet und spare jährlich gut 1 000 Euro auf einen ETF, der auf den MSCI World setzt. Nun frage ich mich: Muss mein Enkel tatsächlich eine Steuererklärung machen? Ändert sich ab 2018 etwas daran?“
Die Pflicht zur Steuererklärung
Grundsätzlich lautet die Antwort auf die erste Frage: Ja, für 2017 gibt es bei dieser Anlageform noch eine Pflicht zur Steuererklärung. Der Hintergrund: Wer Kapitaleinkünfte hat, muss diese versteuern – und zwar unabhängig davon, wie alt er ist. Bei dem ETF Ihres Enkels handelt es sich um einen ausländischen thesaurierenden Fonds. Bislang hat das Finanzamt gar nicht gemerkt, dass bei diesen ETF Steuern angefallen sind, nämlich für die Erträge, die der Fonds nicht ausgeschüttet, sondern wiederangelegt (thesauriert) hat. Wichtig ist für Sie: Wem gehört das Depot – Ihnen oder Ihrem Enkel? Davon hängt ab, was Sie tun müssen.
Auf wen läuft das Depot?
Wenn Sie auf Ihren Namen für den Enkel sparen und über die Verwendung der Erträge entscheiden, sind es Ihre Einkünfte, die Sie versteuern müssen. Sie geben diese in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung an. Läuft das Depot dagegen auf den Namen des Enkels und er kann jederzeit entscheiden, was er damit macht, sind es seine. In diesem Fall müssen Sie das Finanzamt davon überzeugen, dass das Vermögen wirklich Ihrem Enkel gehört und Sie nicht auf diesem Wege Erträge verschleiern wollen. Dazu setzen Sie einen Schenkungsvertrag auf und erklären darin, dass alle Erträge einzig dem Enkel gehören und Sie diese auch nicht irgendwann zurückfordern werden.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung muss her
Wenn die Erträge Ihrem Enkel gehören, können Sie verhindern, dass automatisch Steuern abgezogen werden. Das klappt auch 2018 noch auf dieselbe Weise. Bitten Sie die Eltern Ihres Enkels, eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt zu beantragen und legen Sie diese der Bank vor. Die Bescheinigung bekommen alle, die so geringe Einkünfte haben, dass sie keine Steuern zahlen müssen. Im Jahr 2017 bleiben inklusive Sparerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschale bis zu 9 657 Euro steuerfrei. Die NV-Bescheinigung gilt für bis zu drei Jahre. Sie brauchen dann auch keinen Freistellungsauftrag bei der Bank mehr zu beantragen und Ihr Enkel muss auch keine Steuererklärung machen.
Das Problem bei thesaurierenden Fonds
Nun zu Ihrer zweiten Frage: Die NV-Bescheinigung für Ihren Enkel bleibt auch 2018 wichtig. Ohne sie passiert sonst nämlich folgendes: Anders als bisher behält die Bank ab 2018 automatisch Steuern für wiederangelegte Erträge des ETF ein. Das Problem: Bei einem thesaurierenden Fonds gibt es keine Ausschüttungen, von denen einfach Steuern abgezogen werden können. Ersatzweise wird die so genannte Vorabpauschale besteuert (so funktioniert die Vorabpauschale).