
Raus aus dem Irrgarten. Welche Steuerregeln Fondsanlegende kennen sollten. © Getty Images / iStockphoto
Seit 2018 gelten Spezialregeln für die Besteuerung von Fonds und ETF. Wer die Abrechnungen von Fondsgesellschaften und Banken verstehen will, sollte die Details kennen.
Vor einigen Jahren wurden die Regeln zur Fondsbesteuerung geändert. Doch noch immer haben Anlegerinnen und Anleger Fragen dazu, zum Beispiel was es mit dem Freibetrag von 100 000 Euro auf sich hat und wie hoch Teilfreistellungen ausfallen. Wir erklären die Spezialregeln, damit Sie die Abrechnungen von Fondsgesellschaft und Bank verstehen und am Ende nur die Steuern zahlen, die wirklich fällig werden.
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Sehr geehrtes Test-Team,
der Depotanbieter speichert ja bei sich, wieviel Steuern ich im Rahmen der Vorabpauschale im Laufe der Jahre bezahlt habe. Diese Summe an Steuern wird ja dann beim Verkauf des entsprechenden Aktienfonds (bei Gewinn) von den dann zu entrichtenden Steuern abgezogen. Wenn ich jetzt irgendwann meine Aktienfonds auf ein anderes Depot übertrage, wird dem neuen Broker dann von dem bisherigen Broker auch mitgeteilt, was ich im Rahmen der Vorabpauschalen bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt an Steuern bezahlt habe bzw. wo sonst werden diese Informationen gespeichert?
Herzlichen Dank schon mal für die Beantwortung der Frage.
@test100: Die Vorabpauschale für 2023 wird erst Anfang 2024 ermittelt, dem Sparer zugerechnet und dann versteuert. Entsprechend taucht die Vorabpauschale 2023 auch erst in der Steuerbescheinigung für 2024 auf und die darauf zu zahlende Steuer wird mit dem Sparerpauschbetrag für 2024 verrechnet. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig vor Jahreswechsel den Freistellungsauftrag anzupassen.
Sehr geehrtes Test-Team,
ich habe eine Frage zur Vorabpauschale:
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Vorabpauschale für das Jahr 2023 (sofern sie aufgrund von Gewinnen fällig wird) zum 02.01.2024 fällig. Wenn ich jetzt dafür einen Freistellungsauftrag einrichten möchte, bezieht sich dieser dann auf das Jahr 2023 (Entstehung der Vorabpauschale) oder auf das Jahr 2024 (Abzug der Vorabpauschale). Anders ausgedrückt: Belastet die Vorabpauschale mein "Freistellungsbudget"(max. 2000 Euro für Verheiratete) noch im Jahr 2023 oder erst das neue "Freistellungsbudget" (neue 2000 Euro) im Jahr 2024?
Vielen Dank schon mal für die Beantwortung der Frage und für eure tollen Informationen.
@Erich38: Die Erträge sind steuerpflichtig. Als Anleger waren Sie schon während der Haltedauer – auch vor der Reform 2018 – verpflichtet, ausschüttungsgleiche Erträge des thesaurierenden Fonds in der Steuererklärung mitzuteilen und zu versteuern. Zum Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs des Fonds wird die Bank auf den gesamten Verkaufserlös besteuern, also inklusive der kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge. Dieser nachholende Steuerabzug auf die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge erfolgt unabhängig von einer zwischenzeitlichen steuerlichen Erfassung der Erträge auf Anlegerebene. Eine mögliche Doppelbesteuerung – während der Haltedauer auf Anlegerebene und bei Verkauf durch die Bank – lässt sich grundsätzlich im Rahmen der Veranlagung korrigieren. Der 100.000-Euro-Freibetrag steht nur Anlegern zur Verfügung, die seit 2018 Verkaufsgewinne und Erträge mit Uraltanteilen aus der Zeit vor 2009 erzielen. Fondsanleger, die ihre Fonds erst nach 2009 angeschafft haben, betrifft das nicht.
Sind besitzanteilige kumulierte, ausschüttungsgleiche Erträge von Altfonds (1.1.2009-31.12.2017), steuerpflichtig,und wenn ja, kann ich sie dann mit dem Freibetrag von 100000€ verechnen..