Investment­steuerreform Das müssen Sie über die Fonds­steuer wissen

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Investment­steuerreform - Das müssen Sie über die Fonds­steuer wissen

Raus aus dem Irrgarten. Welche Steuer­regeln Fonds­anlegende kennen sollten. © Getty Images / iStockphoto

Seit 2018 gelten Spezial­regeln für die Besteuerung von Fonds und ETF. Wer die Abrechnungen von Fonds­gesell­schaften und Banken verstehen will, sollte die Details kennen.

Vor einigen Jahren wurden die Regeln zur Fonds­besteuerung geändert. Doch noch immer haben Anle­gerinnen und Anleger Fragen dazu, zum Beispiel was es mit dem Frei­betrag von 100 000 Euro auf sich hat und wie hoch Teilfrei­stel­lungen ausfallen. Wir erklären die Spezial­regeln, damit Sie die Abrechnungen von Fonds­gesell­schaft und Bank verstehen und am Ende nur die Steuern zahlen, die wirk­lich fällig werden.

Das Wichtigste in Kürze

Das hat sich durch die Reform geändert

Körper­schaft­steuer. Deutsche Fonds zahlen seit 2018 auf bestimmte Erträge 15 Prozent Körper­schaft­steuer und können daher weniger ausschütten oder reinvestieren.

Teilfrei­stellung. Spare­rinnen und Sparer bekommen zum Ausgleich Frei­stel­lungen von der Abgeltung­steuer. Wie viel steuerfrei bleibt, hängt von der Fonds­art ab. Begüns­tigt sind deutsche und ausländische Fonds.

Altanteile. Vor 2009 gekaufte Anteile haben ihre Steuerfreiheit verloren. Anle­gerinnen und Anleger, die solche Anteile im Depot haben, profitieren aber von einem Frei­betrag.

ETF. Die Reform gilt auch für alle, die nach dem Konzept des Finanztest-Pantoffel-Portfolios ein ETF-Depot mit börsen­gehandelten Indexfonds aufgebaut haben.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.06.2023 um 15:01 Uhr
Vorabpauschale/Steuern bei Depotübertrag

@test100: Bei einem inländischem Depotübertrag teilt die alte Depotstelle der neuen alle steuerlichen Daten automatisch mit. Dazu gehören auch die bereits versteuerten Vorabpauschalen. Bei einem späteren Verkauf rechnet die neue Depotbank die Vorabpauschalen dann an. Ziehen Wertpapiere von einem ausländischen in ein inländisches Depot um, müssen Anleger über die Steuerdaten selbst Buch führen und sich bei einem späteren Verkauf über ihre Steuererklärung selbst darum kümmern, dass das Finanzamt bereits versteuerte Vorabpauschalen richtig anrechnet.

test100 am 07.06.2023 um 23:12 Uhr
Vorabpauschale/Steuern bei Depotübertrag

Sehr geehrtes Test-Team,
der Depotanbieter speichert ja bei sich, wieviel Steuern ich im Rahmen der Vorabpauschale im Laufe der Jahre bezahlt habe. Diese Summe an Steuern wird ja dann beim Verkauf des entsprechenden Aktienfonds (bei Gewinn) von den dann zu entrichtenden Steuern abgezogen. Wenn ich jetzt irgendwann meine Aktienfonds auf ein anderes Depot übertrage, wird dem neuen Broker dann von dem bisherigen Broker auch mitgeteilt, was ich im Rahmen der Vorabpauschalen bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt an Steuern bezahlt habe bzw. wo sonst werden diese Informationen gespeichert?
Herzlichen Dank schon mal für die Beantwortung der Frage.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.05.2023 um 12:17 Uhr
Vorabpauschale Freistellungsauftrag

@test100: Die Vorabpauschale für 2023 wird erst Anfang 2024 ermittelt, dem Sparer zugerechnet und dann versteuert. Entsprechend taucht die Vorabpauschale 2023 auch erst in der Steuerbescheinigung für 2024 auf und die darauf zu zahlende Steuer wird mit dem Sparerpauschbetrag für 2024 verrechnet. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig vor Jahreswechsel den Freistellungsauftrag anzupassen.

test100 am 23.05.2023 um 12:33 Uhr
Vorabpauschale- Freistellungsauftrag

Sehr geehrtes Test-Team,
ich habe eine Frage zur Vorabpauschale:
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Vorabpauschale für das Jahr 2023 (sofern sie aufgrund von Gewinnen fällig wird) zum 02.01.2024 fällig. Wenn ich jetzt dafür einen Freistellungsauftrag einrichten möchte, bezieht sich dieser dann auf das Jahr 2023 (Entstehung der Vorabpauschale) oder auf das Jahr 2024 (Abzug der Vorabpauschale). Anders ausgedrückt: Belastet die Vorabpauschale mein "Freistellungsbudget"(max. 2000 Euro für Verheiratete) noch im Jahr 2023 oder erst das neue "Freistellungsbudget" (neue 2000 Euro) im Jahr 2024?
Vielen Dank schon mal für die Beantwortung der Frage und für eure tollen Informationen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.04.2023 um 10:46 Uhr
Ausschüttungsgleiche Ertäge bei Altfonds

@Erich38: Die Erträge sind steuerpflichtig. Als Anleger waren Sie schon während der Haltedauer – auch vor der Reform 2018 – verpflichtet, ausschüttungsgleiche Erträge des thesaurierenden Fonds in der Steuererklärung mitzuteilen und zu versteuern. Zum Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs des Fonds wird die Bank auf den gesamten Verkaufserlös besteuern, also inklusive der kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge. Dieser nachholende Steuerabzug auf die kumulierten ausschüttungsgleichen Erträge erfolgt unabhängig von einer zwischenzeitlichen steuerlichen Erfassung der Erträge auf Anlegerebene. Eine mögliche Doppelbesteuerung – während der Haltedauer auf Anlegerebene und bei Verkauf durch die Bank – lässt sich grundsätzlich im Rahmen der Veranlagung korrigieren. Der 100.000-Euro-Freibetrag steht nur Anlegern zur Verfügung, die seit 2018 Verkaufsgewinne und Erträge mit Uraltanteilen aus der Zeit vor 2009 erzielen. Fondsanleger, die ihre Fonds erst nach 2009 angeschafft haben, betrifft das nicht.