Fonds­besteuerung UniGlobal: Ausnahme für Riester

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Vom kommenden Jahr an ändert sich die Besteuerung von Fonds. Künftig wird bereits auf Fonds­ebene ein Teil der Erträge besteuert. Ausgenommen davon sind Riester-Verträge, diese sind in der Anspar­phase steuerfrei.

Bei der UniProfiRente zum Beispiel ist der Fonds UniGlobal­Vorsorge von der Steuer frei­gestellt. In ihn fließen ausschließ­lich Riester-Beiträge.

Riester-Sparer, die jedoch weiterhin den UniGlobal besparen, weil sie der Umstellung der UniProfiRente wider­sprochen haben, finden sich jetzt in einem Fonds mit anderen Anlegern wieder, die gar nicht riestern. Die Fonds­gesell­schaft Union Investment kann daher keine Steuerfrei­stellung für den gesamten Fonds beantragen.

Um die UniGlobal-Riester-Sparer gegen­über anderen Riester-Sparern nicht zu benach­teiligen, wird Union künftig die Rück­erstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragen. Der erstattete Betrag soll den Sparern in Form neuer Anteile gutgeschrieben werden.

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Uni-Profi am 18.01.2018 um 18:46 Uhr
UniGlobal - Stand: 1. Januar 2018

Zitat:
"Die auf Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer kann dem Fonds ebenfalls zur Weiterleitung an einen Anleger erstattet werden, soweit die Anteile an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert wurden."
Quelle:
https://www.union-investment.de/Magnolia/Shared/Verkaufsprospekte/verkaufsprospekt-uniglobal/uniglobal_uip.pdf

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.10.2017 um 11:20 Uhr
Und die anderen?

@vsan: Hierzu liegen uns noch keine Informationen vor. Wir werden die DWS um eine Stellungnahme bitten. (maa)

vsan am 17.10.2017 um 09:55 Uhr
Und die anderen?

Was machen die anderen Riester-Fondsanbieter?
Z. B. die DWS?