Zum 1. Juli hat der Gesetzgeber die Förderkonditionen beim Prämiengutschein der Bildungsprämie überarbeitet. Nun können noch mehr Personen diese Finanzierungsmaßnahme für ihre Weiterbildung nutzen – und das flexibler als bislang. Bis zu maximal 500 Euro Zuschuss können Weiterbildungswillige mit dem Prämiengutschein als Förderung erhalten.
Die Altersgrenze ist gefallen
Galt bisher für den Prämiengutschein, dass der Antragssteller über 25 Jahre alt sein muss, entfällt ab sofort jegliche Altersgrenze. Alle Erwerbstätigen in Deutschland, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten und dabei weniger als 20 000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 40 000 Euro) zu versteuerndes Jahreseinkommen haben, können einen Prämiengutschein beantragen. Neu ist ebenso: Auch Rentner und Pensionäre, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, sind antragsberechtigt, wenn sie die oben genannten Einkommensgrenzen einhalten.
Prämiengutschein jetzt jedes Jahr
Weiterbildungswillige konnten den Prämiengutschein bislang alle zwei Jahre beantragen. Dies hat sich mit der Änderung der Förderrichtlinie geändert. Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Prämiengutschein nun einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Keine 1 000-Euro-Grenze mehr in vielen Bundesländern
Bisher galt: Der Prämiengutschein fördert 50 Prozent der Weiterbildungsmaßnahme, die bis zu 1 000 Euro kosten darf – es gibt also maximal 500 Euro Zuschuss. In einigen Bundesländern ist die 1 000-Euro-Grenze für die Kosten der Weiterbildung mit der Überarbeitung der Förderrichtlinie gefallen. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Thüringen darf die Weiterbildungsmaßnahme jetzt auch mehr als 1 000 Euro kosten. Der Höchstförderbetrag von 500 Euro bleibt aber auch hier. Die restlichen Kosten muss der Antragssteller aus eigener Tasche zahlen. Eine Übernahme dieser Kosten durch den eigenen Arbeitgeber ist nicht zulässig.
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