Stichwort: KfW-Effizienzhaus
Die KfW-Bank fördert in mehreren Programmen sogenannte Effizienzhäuser. Sie hat dafür mehrere Standards festgelegt, zum Beispiel das Effizienzhaus 70. Die Zahl steht für den maximalen Energiebedarf des Gebäudes, ausgedrückt als Prozentsatz des für einen Neubau zulässigen Höchstwertes nach der Energieeinsparverordnung.
Beispiel KfW-Effizienzhaus 70: Die Bewohner dieses Hauses benötigen höchstens 70 Prozent der Energie, die in einem Neubau nötig wäre, der nur die Mindestanforderungen erfüllt. Zusätzlich gelten Grenzwerte für den Wärmeverlust des Gebäudes.
Wer neu baut, muss mindestens ein Effizienzhaus 70 errichten, um KfW-Mittel zu erhalten. Ein Altbau darf das Neubauniveau nach der Sanierung um bis zu 15 Prozent übersteigen (Effizienzhaus 115). Für Baudenkmäler sind die Vorschriften weniger streng. Generell gilt: Je geringer der Energiebedarf, desto höher fallen die Zuschüsse der KfW aus Tabelle: Zuschüsse der KfW-Bank.