Förderung fürs Eigenheim Was Bund, Länder und Gemeinden dazu­geben

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Förderung fürs Eigenheim - Was Bund, Länder und Gemeinden dazu­geben

Fast jeder kann von staatlichen Krediten und öffent­lichen Zuschüssen für die eigenen vier Wände profitieren – auch lange nach dem Kauf. Das bringt oft tausende von Euro.

Geld für die eigene Immobilie gibt es aus vielen Fördertöpfen. Zins­verbilligte Darlehen und Zuschüsse geben zum Beispiel die bundes­eigene Förderbank KfW, die Bundes­länder und viele Gemeinden. Zulagen und Steuer­vorteile zahlt der Staat, wenn Bauherren und Wohnungs­käufer die Riester-Förderung für ihre Immobilie nutzen. Zuschüsse vom Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle bekommen Haus­eigentümer, wenn sie ihre Heizung auf erneuer­bare Energien umstellen.

Voraus­setzungen und Konditionen sind je nach Vorhaben und Geldquelle ganz unterschiedlich. Eines haben die Förderprogramme aber gemein­sam: Wer sie nutzt, spart fast immer mehrere tausend Euro.

Wir geben einen Über­blick über die wichtigsten Fördermittel und zeigen an Beispielen, wie viel Geld Haus­eigentümer jeweils sparen können.

Güns­tige KfW-Kredite für Bau, Kauf und Sanierung

Die staatliche KfW-Bank vergibt güns­tige Darlehen für den Bau oder Kauf eines Eigenheims, einen alters­gerechten Umbau oder eine energetische Modernisierung Tabelle: KfW-Darlehen im Überblick und Tabelle: Zuschüsse der KfW-Bank. Vor allem die KfW-Kredite für energiesparende Investitionen sind viel güns­tiger als Darlehen von anderen Banken. Das Geld für die aufwendige Sanierung eines Altbaus gibt es von der Staats­bank fast umsonst.

Förderbei­spiel Sanierung. Ein Haus­eigentümer investiert 60 000 Euro in Wärmedämmung, neue Fenster, eine neue Heizung und eine Lüftungs­anlage. Dadurch wird der Energiebedarf in seinem Haus nach der Sanierung unter den für Neubauten zulässigen Wert der Energie­einspar­ver­ordnung sinken. Die KfW finanziert die komplette Summe mit einem Darlehen zu einem Zins­satz von 1 Prozent bei zehn Jahren Zins­bindung. Außerdem erhält der Eigentümer einen Tilgungs­zuschuss von 3 000 Euro.

Im Vergleich zu einem üblichen Bank­darlehen spart der Eigentümer damit mehr als 11 000 Euro Zinsen. Braucht er gar keinen Kredit, kann er einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7 500 Euro wählen.

Förderbei­spiel Hauskauf. Der Käufer eines neuen „KfW-Effizienz­hauses 55“ erhält ein Darlehen von 50 000 Euro Stichwort: KfW-Effizienzhaus. Der Zins­satz beträgt in den ersten zehn Jahren 2,10 Prozent (Lauf­zeit 20 Jahre). Dazu kommt ein Tilgungs­zuschuss von 2 500 Euro. Im Vergleich zu einem markt­üblichen Bank­darlehen spart er mehr als 5 000 Euro.

Antrag. Kredite vergibt die KfW nicht selbst, sondern über Banken und Sparkassen. Die Zuschüsse aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ können direkt bei der KfW beantragt werden.

Information. Auf der Internetseite der KfW (www.kfw.de) oder am KfW-Infotelefon (0 800/5 39 90 02).

Förderdarlehen der Bundes­länderauch bei gutem Einkommen

Trotz knapper Kassen vergeben die meisten Bundes­länder billige Darlehen oder Zuschüsse fürs Eigenheim. Die Förderung richtet sich vor allen an Familien mit Kindern und ist von ihrem Einkommen abhängig. In einigen Bundes­ländern kommen aber auch Singles und Paare ohne Kinder zum Zug. Die Förderung beschränkt sich längst nicht nur auf Gering­verdiener. Die Stadt Hamburg schätzt zum Beispiel, dass die Hälfte der Haushalte in der Hanse­stadt die Fördervoraus­setzungen erfüllen.

Förderbei­spiel Baden-Württem­berg. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Brutto­einkommen von rund 65 000 Euro im Jahr kann vom Land ein Darlehen bis zu 299 000 Euro fürs Eigenheim erhalten. Der Zins­satz für dieses „Z-15- Darlehen“ beträgt in den ersten zehn Jahren nur 1,5 Prozent und danach bis zum Ende der 15-jährigen Zins­bindung 3,05 Prozent (Stand: 3. April 2014). Durch den verbilligen Zins­satz spart die Familie mehr als 50 000 Euro bei ihrer Finanzierung.

Reicht das Förderdarlehen nicht aus, ist zusätzlich ein Ergän­zungs­kredit möglich. Für den Kauf einer Gebrauchtimmobilie packt das Land außerdem noch einen in den ersten zehn Jahren zins­losen Kredit für eine energetische Sanierung oder einen alters­gerechten Umbau drauf.

Förderbei­spiel Hessen. Für den Kauf einer Neubau­wohnung vergibt die Wirt­schafts- und Infrastruktur­bank (WI-Bank) ein Darlehen in Höhe von bis zu 115 000 Euro (100 000 Euro für gebrauchte Immobilien). Um das „Hessen-Darlehen“ zu bekommen, darf zum Beispiel ein Paar mit zwei Kindern rund 81 000 Euro brutto im Jahr verdienen. Für Singles liegt die Einkommens­grenze bei jähr­lichen Brutto­einkünften in Höhe von gut 34 000 Euro.

Für das Darlehen verlangt die WI-Bank während der zehnjäh­rigen Zins­bindung nur 1,70 Prozent Zinsen im Jahr (Stand: 3. April 2014). Kreditnehmer zahlen für 115 000 Euro Darlehen rund 10 500 Euro weniger Zinsen als für einen unge­förderten Kredit.

Weiterer Vorteil: Das Darlehen wird durch eine Landes­bürg­schaft nach­rangig im Grund­buch gesichert. Dadurch bekommt der Käufer das zusätzlich benötige Darlehen einer Bank als Erstrangdarlehen zu Top-Konditionen.

Antrag. Zuständig sind je nach Bundes­land die Stadt- oder Kreis­verwaltung oder die landes­eigene Förderbank.

Information. Richt­linien, Adressen und Förderrechner für alle Bundes­länder gibt es unter www.baufoerderer.de.

Zuschüsse und billige Bauplätze von der Gemeinde

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© Fotolia / matthias21

Ob Frank­furt am Main, Stutt­gart, Nürn­berg oder kleinere Städte wie Celle oder Schöningen – immer mehr Städte und Gemeinden vergeben an Familien verbilligte Bauplätze, zahlen Baukosten­zuschüsse oder gewähren güns­tige Darlehen.

Hannover über­lässt Familien städtische Baugrund­stücke mit einem Preis­nach­lass von 10 Prozent je Kind bis zu 16 Jahren (maximal 40 Prozent).

Bei einem Grundstücks­wert von 100 000 Euro spart eine Familie mit drei Kindern 30 000 Euro. Den „Kinder-Bauland-Bonus“ gibt es auch für den Kauf einer neuen Eigentums­wohnung von einem Bauträger, der das Baugrund­stück zuvor von der Stadt erworben hat.

Stutt­gart ergänzt das Landes­förderprogramm durch ein eigenes „Familien­bauprogramm“. So bekommt beispiels­weise eine Familie mit zwei Kindern für den Kauf einer Neubau­wohnung je nach Einkommen einen Zuschuss von 10 000 bis 20 000 Euro. Für den Kauf einer Gebrauchtimmobilie wären es 6 000 bis 16 000 Euro.

Konstanz unterstützt Familien beim Kauf eines städtischen Grund­stücks mit einer Kombination aus einer Basis­förderung (4 000 Euro plus 2 000 Euro pro Kind) und jähr­lichen Kinder­zuschüssen (bis zu zehn Jahre lang 1 000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren). Für eine Familie mit zwei Kindern unter acht Jahren kommen 28 000 Euro zusammen.

Schöningen, eine Klein­stadt in Nieder­sachsen, lockt Baufamilien mit einem Förderpaket nach dem Baukastenprinzip. Es gibt Zuschüsse für Paare, Kinder, ökologisches Bauen und Mehr­generationenhäuser, außerdem spendiert die Stadt noch einen kostenlosen Kinder­garten­platz, eine Bahncard und eine Jahres­karte für das Schwimm­bad.

Antrag. Bei der Kommunal­verwaltung.

Information. Das Portal www.aktion-pro-eigenheim.de listet die Förderung von rund 800 Gemeinden auf. Auch eine Nach­frage vor Ort kann sich lohnen.

Schneller tilgen mit Wohn-Riester

Haus- und Wohnungs­käufer können für ihre Finanzierung ein zertifiziertes Riester-Darlehen aufnehmen. Die Tilgung dieses Darlehens wird dann genauso gefördert wie die Beiträge für einen herkömm­lichen Riester-Spar­vertrag zur Alters­vorsorge. Es gibt jähr­lich 154 Euro Grund­zulage und dazu pro Kind 185 Euro Zulage. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro.

Außerdem können Haus­eigentümer jähr­lich bis zu 2 100 Euro Tilgung steuerlich als Sonder­ausgaben absetzen. Ist die Steuerersparnis aus dem Sonder­ausgaben­abzug höher als die Zulagen, profitieren sie von einem zusätzlichen Steuer­vorteil. Im Renten­alter müssen die geförderten Beträge zwar versteuert werden, doch unterm Strich sind Haus­eigentümer mit einem guten Wohn-Riester-Vertrag klar im Vorteil.

Antrag. Den Antrag auf Zulage stellen Kreditnehmer über die finanzierende Bank oder Bausparkasse. Den Sonder­ausgaben­abzug können sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Information. Details zur Förderung gibt es auf der Themenseite Eigenheimförderung. Aktuelle Zins­sätze für Riester-Darlehen stehen im Test Eigenheim finanzieren.

Hohe Steuer­vorteile für die Sanierung von Baudenkmälern

Wer eine Immobilie saniert, die unter Denkmal­schutz steht oder in einem Sanierungs­gebiet liegt, erhält eine hohe Steuer­förderung. Zehn Jahre lang erkennt das Finanz­amt jeweils 9 Prozent der Sanierungs­kosten als Sonder­ausgaben an. Die Arbeiten dürfen allerdings erst nach Abschluss des Kauf­vertrags beginnen.

Wohnungs­käufer sollten aber nicht nur auf die Steuerersparnis schielen. Gerade wegen der Steuer­vorteile werden Baudenkmäler oft über­teuert angeboten.

Förderbei­spiel. Ein Ehepaar kauft eine Wohnung im denkmal­geschützten Altbau für 200 000 Euro. Der Kauf­preis enthält 100 000 Euro für die geplante Sanierung. Davon kann es zehn Jahre lang je 9 000 Euro als Sonder­ausgaben absetzen. Beträgt ihr zu versteuerndes Einkommen 70 000 Euro, sparen sie jähr­lich fast 3 000 Euro Steuern. Insgesamt sind es fast 30 000 Euro.

Antrag. Der Sonder­ausgaben­abzug kann in der Einkommensteuererklärung beim Finanz­amt beantragt werden.

Information. Für den Steuer­vorteil sind eine Reihe von Regeln zu beachten. Dabei sollte ein Steuerberater helfen.

Zuschüsse vom Bafa für neue Ökoheizung

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© imago / Arnulf Hettrich

Haus­besitzer, die Solarkollektoren, Heizkessel für Holz­pellets (siehe Bild) oder Wärmepumpen installieren, erhalten dafür Zuschüsse vom Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa) – voraus­gesetzt, die alte Heizung wurde bereits vor dem Jahr 2009 einge­baut und die neue Anlage erfüllt die Mindest­anforderungen.

Förderbei­spiele. Ein Eigentümer ersetzt die alte Heizung durch einen Holz­pelletkessel und installiert eine Solar­anlage zur Warm­wasser­bereitung und Heizungs­unterstüt­zung mit zwölf Quadrat­meter Kollektorfläche. Dafür bekommt er insgesamt 4 900 Euro Zuschuss.

Einen Zuschuss von 2 000 Euro zahlt das Bafa, wenn der Eigentümer seinen alten Heizkessel gegen einen neuen Gas- oder Ölbrenn­wert­kessel tauscht und die Heiz­anlage mit einer Solar­anlage (zwölf Quadrat­meter Kollektorfläche) kombiniert.

In beiden Fällen kann der Haus­eigentümer für die Finanzierung noch zusätzlich einen güns­tigen Kredit der KfW-Bank aufnehmen (siehe Tabelle S. 48 oben, Programm­nummer 167).

Antrag. Der Antrag ist nach Installation der Anlage beim Bafa zu stellen.

Information. Weitere Informationen gibt es von der Bafa unter www.bafa.de oder per Telefon unter 0 61 96/90 86 25.

Ausführ­liches Energiegut­achten zum halben Preis

Vor einer Sanierung sollten sich Haus­eigentümer ausführ­lich darüber beraten lassen, welche Arbeiten an ihrem Haus sinn­voll sind, um Energie und auf Dauer auch Geld zu sparen. Für die Beratung mit ausführ­lichem Energiegut­achten zahlt das Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa) einen Zuschuss. Er beträgt 400 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 500 Euro für Mehr­familien­häuser. Der Bauantrag für das Haus muss aus der Zeit vor dem Jahr 1995 sein.

Zum Zuschuss kommt ein Bonus von 50 Euro hinzu, wenn das Gutachten des Energieberaters Hinweise zur Strom­einsparung enthält. Für eine thermo­grafische Unter­suchung, die Wärmever­luste der Gebäudeteile sicht­bar macht, legt das Bafa noch einmal bis zu 100 Euro drauf. Insgesamt zahlt das Bafa allerdings höchs­tens die Hälfte des Beraterhonorars.

Förderbei­spiel. Das Honorar für die Beratung eines Haus­eigentümers beträgt inklusive Hinweisen zur Strom­einsparung 900 Euro. Davon bezahlt das Bafa 450 Euro.

Antrag. Gefördert wird nur die Beratung durch einen dafür zugelassenen Energieberater. Er stellt beim Bafa den Antrag und zieht den Zuschuss von seiner Rechnung ab.

Information. Alle Details gibt es unter www.bafa.de (telefo­nische Auskünfte unter 0 61 96/90 88 80). Zugelassene Energieberater vor Ort zeigt die Internetseite www.energie-effizienz-experten.de nach Eingabe der Post­leitzahl.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 29.04.2014 um 13:15 Uhr
Falscher Link

@delsoly: Herzlichen Dank für den Hinweis! Wir werden das so schnell wie möglich berichtigen.
Die richtige Adresse lautet: energie-effizienz-experten.de
(PH)

delsoly am 27.04.2014 um 15:58 Uhr
Falscher Link

Ich glaube, da ist Ihnen ein Fehler unterlaufen: Der Link zur Suche der Energieberater muss heißen: www.energie-effizienz-experten.de Der von Ihnen erstellte Link verweist scheinbar auf eine private Homepage.