In Sachsen können jetzt auch Arbeitslose, die keine Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten, Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung bekommen. Sie können den „Weiterbildungsscheck Sachsen für Nichtleistungsempfänger“ beantragen.
80 Prozent der Kosten
Den „Weiterbildungsscheck Sachsen“ für Arbeitnehmer gibt es schon länger, jetzt hat die Landesregierung auch eine Förderung speziell für Arbeitslose aus der Taufe gehoben. Förderberechtigt sind Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II, das so genannte Hartz IV, oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Sie bekommen einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten zur beruflichen Weiterbildung. Der bezuschusste Kurs muss aber mindestens 650 Euro kosten, eine Obergrenze für die Förderung gibt es nicht.
Tipp: Arbeitslose, die Leistungen erhalten, können sich mit ihrem Weiterbildungswunsch an ihre zuständige Agentur für Arbeit oder an ihr Jobcenter wenden.
Vor dem Antrag: Angebote vergleichen
Wer sich für eine bestimmte Weiterbildung interessiert, holt sich zunächst drei Preisangebote von unterschiedlichen Bildungsträgern ein. Die Inhalte und Kosten der Kurse muss der Antragsteller vergleichen und prüfen, welches Angebot am besten zu den eigenen Vorstellungen passt. Bevorzugt er eine bestimmte Weiterbildung, sollte er das kurz schriftlich begründen. Anträge nimmt die Sächsische Aufbaubank (SAB) entgegen. Das Antragsformular steht dort zum Download bereit. Die SAB empfiehlt, den Antrag mit allen Unterlagen in einem der Kundencenter oder Regionalbüros abzugeben. Die Mitarbeiter dort überprüfen, ob die Unterlagen vollständig sind. Termine für eine Beratung gibt es unter der Telefonnummer 03 51/49 10 49 30.
Vorfinanzierung nötig
Wer den „Weiterbildungsscheck Sachsen“ erhält, muss seine Weiterbildung zunächst aus eigener Tasche zahlen. Erst nach Beendigung des Kurses werden die Kosten erstattet. Gerade Arbeitslosen fällt das nicht immer leicht. Ein kleiner Trost: Bei Kursen, die mehr als 3 000 Euro kosten, können Abschlagszahlungen beantragt werden.
Hinweis: Infos über den Weiterbildungsscheck für Arbeitnehmer gibt die Übersicht im Special Weiterbildung finanzieren.
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- Während Berufstätige ihre Ausgaben für Fortbildungen unbegrenzt als Werbungskosten absetzen können, gelten die Kosten für eine Erstausbildung nur als Sonderausgaben.
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- Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Die konkreten Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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- Sie haben den Weiterbildungsguide der Stiftung Warentest aufgerufen. Der Betrieb dieser Seite ist eingestellt. Der Weiterbildungsguide wurde vom Bundesministerium für...
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