Beim „Bildungsscheck Brandenburg“ gibt es seit Anfang Juli mehrere Änderungen. So übernimmt das Land mit dem Scheck nur noch höchstens 70 Prozent der Weiterbildungskosten von Arbeitnehmern. Bislang waren es bis zu 90 Prozent. Dafür die gute Nachricht: Die Förderhöchstgrenze von 500 Euro fällt weg.
Ein Scheck pro Jahr
Mit dem neuen „Bildungsscheck Brandenburg“ fördert das Land berufliche Weiterbildungen, die mehr als 715 Euro kosten und spätestens am 31.3.2015 abgeschlossen sind. Anders als bisher wird im laufenden Kalenderjahr nur noch ein Weiterbildungsscheck ausgestellt. Er darf nicht für mehrere Kurse gesplittet werden. Ebenfalls neu: Der Bildungsscheck deckt höchstens 70 Prozent der Kursgebühren ab, die bisherige Förderhöchstgrenze von 500 Euro entfällt.
Beschäftigte profitieren
Den „Bildungsscheck Brandenburg“ können Angestellte in Anspruch nehmen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Er gilt auch für Mütter und Väter in Elternzeit und für die so genannten „Aufstocker“. Das sind Beschäftigte, die zusätzlich zu ihrem Lohn Arbeitslosengeld II, das so genannte Hartz IV, beziehen. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind vom „Bildungsscheck Brandenburg“ ausgeschlossen. Bislang galt außerdem die Vorgabe, dass die Antragsteller in den vergangenen sechs Monaten keine betrieblich bedingte Weiterbildung besucht haben dürfen. Diese Regelung entfällt ebenfalls.
Beratung nicht mehr zwingend
Wie zuvor muss die Förderung bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg (Lasa) beantragt werden. In der letzten Förderperiode war eine telefonische oder persönliche Beratung vor der Antragstellung verpflichtend. Jetzt geht alles online: Der Antragsteller meldet sich auf dem Internet-Portal der Lasa an und richtet sich ein Benutzerkonto ein. Nach wenigen Minuten kann er den eigentlichen Antrag stellen.
Wichtig: Der Antrag muss unbedingt mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung auf den Weg gebracht werden. Und der Antragsteller darf sich für den Kurs noch nicht angemeldet haben. Erst nach Erhalt des Bildungsschecks kann er die Weiterbildung verbindlich buchen.
Vorfinanzierung ein Muss
Wer den „Brandenburger Bildungsscheck“ erhalten hat, muss die Weiterbildung zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Erst nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet. Bei Kursen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, können die Geförderten allerdings Abschlagszahlungen beantragen. Einen Teil des Geldes erhalten sie dann vor dem Ende der Weiterbildungsmaßnahme zurück.
Unklare Informationspolitik
Im Moment ist es nicht einfach, sich im Internet über die Neuregelungen zu informieren. Auf der offiziellen Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zum Bildungsscheck Brandenburg waren die Informationen zum Redaktionsschluss noch nicht aktualisiert. Nähere Infos gibt es derzeit nur auf der Webseite der Lasa und unter der Hotline der Lasa 03 31/6 00 23 33.
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- Während Berufstätige ihre Ausgaben für Fortbildungen unbegrenzt als Werbungskosten absetzen können, gelten die Kosten für eine Erstausbildung nur als Sonderausgaben.
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- Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Die konkreten Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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