Bremen: Jetzt auch Zuschüsse in Bremen
Auch in Bremen gibt es jetzt Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung. Das Land übernimmt bis zu 70 Prozent der Ausgaben für die Fortbildung von Arbeitnehmern und Selbstständigen.
Zuschüsse für (fast) alles, was im Job weiterhilft
Das neue Programm heißt „Bremer Weiterbildungsscheck“ und fördert die berufsbezogene Fortbildung. Es gibt Zuschüsse für Kurse und Seminare, die Wissen, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten vermitteln. Auch Weiterbildungsangebote, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, fallen unter die Regelung.
Bis zu 500 Euro pro Kurs
Die wichtigste Bedingung: Die Antragsteller müssen in Bremen wohnen oder arbeiten, Unternehmen müssen in dem Bundesland gemeldet sein. Das Land Bremen zahlt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, die restlichen Kosten muss der Antragsteller oder sein Arbeitgeber aufbringen. Eine Sonderregelung gibt es für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei ihnen übernimmt das Land Bremen bis zu 70 Prozent der Kosten. Die Förderhöchstgrenze liegt in jedem Fall jährlich bei 500 Euro. In besonderen Fällen – wenn mehrere Fortbildungen für das berufliche Weiterkommen sinnvoll sind – kann der Bildungsscheck gesplittet werden.
Einkommenshöchstgrenze für Antragsteller
Nicht nur Angestellte, auch Selbstständige und Arbeitssuchende können den „Bremer Weiterbildungsscheck“ in Anspruch nehmen. Das Bruttojahreseinkommen der Antragsteller darf allerdings nicht über 25 600 Euro liegen. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Paaren wurde vom Land Bremen eine Obergrenze von 51 200 Euro festgesetzt.
Beratung ist Pflicht
Der Weiterbildungsscheck wird nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch ausgestellt. Angestellte und Selbstständige wenden sich an die Arbeitnehmerkammer Bremen und vereinbaren einen Termin. Gemeinsam mit dem Berater werden passende Weiterbildungen ausgewählt.
Freie Wahl beim Anbieter
Auf jedem Scheck werden drei Weiterbildungseinrichtungen aufgelistet, die geeignete Kurse anbieten. Doch jeder darf selbst entscheiden, welchen Kursanbieter er wählt. Unbedingt beachten: Erst wenn der Scheck ausgestellt wurde, sollte man sich für einen Kurs anmelden. Die Kursteilnehmer zahlen eine um den Wert des Schecks verminderte Gebühr. Der Weiterbildungsanbieter rechnet nach Ende des Kurses mit dem Land Bremen ab. Die Weiterbildungsschecks sind sechs Monate lang gültig und können innerhalb dieses Zeitraums eingelöst werden. Auf Antrag kann die Laufzeit auch durch die Beratungsstellen verlängert werden.
Auch kleinere Unternehmen profitieren
Firmen, die nicht mehr als 50 Menschen in Vollzeit beschäftigen, können Fördermittel für vier Mitarbeiter beantragen. Nehmen auch Mitarbeiter ohne Berufsausbildung an den Weiterbildungen teil, dann fördert das Land bis zu zehn Weiterbildungen pro Unternehmen jährlich. Ansprechpartner für Firmen ist die Handelskammer Bremen. Weitere Infos und Ansprechpartner gibt es unter www.bremen.de.