Vom „QualiScheck“ in Rheinland-Pfalz profitierten bislang nur Menschen, die älter als 45 Jahre alt sind. Ab 1. August ist die Zielgruppe deutlich größer.
Die Altersgrenze fällt
Mit dem „QualiScheck“ erhielten bislang nur Mitarbeiter ab 45 Jahren finanzielle Unterstützung für ihr berufliches Fortkommen. Ab 1. August entfällt nun nicht nur die Altersgrenze, das Land hat auch die Zielgruppe deutlich erweitert. Den Zuschuss von jährlich maximal 500 Euro für eine Weiterbildung erhalten jetzt auch geringfügig Beschäftigte, so genannte „Mini-Jobber“, Kleinunternehmer und Freiberufler, die nicht mehr als fünf Jahre selbstständig sind. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst kommen zum Zuge. Das Land hat dabei insbesondere Beschäftigte der Gesundheitsbranche im Visier.
Geld für den beruflichen Aufstieg
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung. Die restlichen Kosten muss jeder selbst aufbringen. Die Höchstgrenze bei dem Zuschuss liegt bei 500 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller in Rheinland-Pfalz gemeldet sind oder arbeiten.
Nur ein Zuschuss pro Jahr
Aufgepasst: Wie gehabt wird im laufenden Kalenderjahr nur ein „QualiScheck“ gewährt, der nicht gesplittet werden darf. Ein Beispiel: Ein kaufmännischer Mitarbeiter belegt einen Basis-Kurs in Business-Englisch, der über vier Monate läuft. Dieser Kurs wird gefördert, ein darauf aufbauender Kurs im selben Jahr aber nicht. Deshalb ist es wichtig, sich vorab einen umfassenden Überblick über die Weiterbildungsangebote in der Nähe zu verschaffen. In einigen Fällen können ein Kurs mit einer längeren Laufzeit oder ein Kompaktkurs die bessere Wahl sein.
Neuer Ansprechpartner
Der „QualiScheck“ wird ab dem 1. August 2012 durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz ausgestellt. Anträge können im Internet heruntergeladen werden. Der Antragsteller muss sie ausdrucken und mit Kopie des Personalausweises und Erklärung zum Beschäftigungsort beim Landesamt eingereichen. Achtung: Erst wer den Scheck in den Händen hält, darf sich für eine Weiterbildung anmelden.
Erstmal vorfinanzieren
Kleiner Wermutstropfen: Ab dem 1. August müssen Empfänger des „QualiScheck“ die Weiterbildung aus eigener Tasche vorfinanzieren. Sie reichen den Scheck bei dem gewählten Weiterbildungsanbieter ein und zahlen die Kursgebühren vorab. Nach Beendigung des Kurses erhalten die Empfänger eine Bestätigung, die sie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz einreichen. Anschließend werden die Kurskosten anteilig erstattet. Weitere Infos gibt es beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie unter der kostenfreien Servicenummer 08 00/5 88 84 32.
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