In vier Ländern gibt es mehr Geld für Weiterbildungswillige: Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben ihre Förderprogramme erweitert oder umgestaltet, Bremen hat eine Förderung erstmals eingeführt. test.de hat die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt.
Brandenburg
Gute Nachrichten für alle Brandenburger, die sich umfassend weiterbilden möchten. Die Förderhöchstgrenze von bislang 500 Euro entfällt. Sogar mehrjährige Weiterbildungen können aufgrund der neuen Förderrichtlinien mit bis zu 70 Prozent vom Land finanziert werden. Den Zuschuss gibt es allerdings nur noch für Weiterbildungen, die mehr als 715 Euro kosten und bis zum 31.3.2015 abgeschlossen sein werden. Ebenfalls neu: Es wird nur noch eine Weiterbildung pro Jahr gefördert, das Antragsverfahren läuft komplett online und alle Kurse und Seminare müssen von den Kursteilnehmern vorfinanziert werden. Zu den Details der Förderung in Brandenburg.
Bremen
Das neue Programm heißt „Bremer Weiterbildungsscheck“ und fördert berufsbezogene Kurse und Weiterbildungen. Das Land Bremen zahlt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, die restlichen Kosten muss der Antragsteller oder sein Arbeitgeber aufbringen. Eine Sonderregelung gibt es für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei ihnen übernimmt Bremen bis zu 70 Prozent der Kosten. Die Förderhöchstgrenze liegt in jedem Fall bei 500 Euro. Zu den Details der Förderung in Bremen.
Rheinland-Pfalz
Der „QualiScheck“ ist erheblich ausgeweitet worden. Bisher erhielten nur Mitarbeiter ab 45 Jahren finanzielle Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen. Zum 1. August entfällt die Altersgrenze. Die Förderung von jährlich maximal 500 Euro für eine Weiterbildung erhalten jetzt zusätzlich auch „Mini-Jobber“, Kleinunternehmer und Freiberufler, die nicht länger als fünf Jahre selbstständig sind. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können ebenfalls den „QualiScheck“ beantragen. Zu den Details der Förderung in Rheinland-Pfalz.
Sachsen
Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, können jetzt im Programm „Weiterbildungsscheck Sachsen für Nichtleistungsempfänger“ einen Zuschuss von 80 Prozent zur beruflichen Weiterbildung beantragen. Zu den Details der Förderung in Sachsen.
Weitere Bundesländer
Ähnliche Förderprogramme gibt es in fünf weiteren Bundesländern. Und auch der Bund fördert die berufliche Weiterbildung auf verschiedenen Wegen. Den Überblick verschafft das Special Weiterbildung finanzieren.